Ausland

 

Corona-Sonderregelungen

Regelung für das WS 20/21 und SS 2021: (Keine Verlängerung nach dem SS 21!!)

Diese Regelung wurde per Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13.01.2021 auch für die Semester SS 2021 erweitert, vorbehaltlich der derzeitigen Pandemiesituation. Von einem zwingenden Nachweis der erforderlichen Fachsemesteranzahl kann abgesehen werden, die mindestens 100 Creditpoints (ECTS) im Bachelorstudium BWL müssen jedoch bei Antragstellung zwingend nachgewiesen werden.

Sie studieren im Bachelorstudium BWL im SS 2021 mindestens im 4. Fachsemester und haben nach diesem Prüfungszeitraum (WS 20/21) mindestens 100 ECTS bereits im Studium erzielt, das Modul Auslandsstudium oder Praktikum konnte aber noch nicht in Angriff genommen werden? Aufgrund der Corona-Pandemie ist es Ihnen derzeit eventuell erschwert, einen Platz an einer ausländischen Universität oder einen Praktikumsplatz zu finden?

Da es sich hierbei aber um verpflichtend zu absolvierende Module für den Studienabschluss handelt und dieser nicht verzögert werden soll, hat der Prüfungsausschuss folgende Alternative beschlossen:

Modul „Auslandsstudium“ [8013957]

Studierenden, die bei Antragstellung mindestens 100 ECTS aus dem Bachelorstudium BWL nachweisen können, kann der Ersatz des Moduls „Auslandsstudium“ durch weitere 6 ECTS aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Wahlpflichtbereich genehmigt werden. Ein Erfahrungsbericht entfällt.

Die im Ausland zusätzlich zu absolvierenden Module für den wirtschaftswissenschaftlichen Wahlpflichtbereich, mindestens 12 ECTS, werden durch weitere 12 ECTS aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Wahlpflichtbereich der RWTH nachgewiesen.

Modul „Wirtschaftswissenschaftliches Praktikum“ [8013981]

Studierenden, die bei Antragstellung mindestens 100 ECTS aus dem Bachelorstudium BWL nachweisen können, kann der Ersatz des Moduls „Praktikum“ durch weitere 12 ECTS aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Wahlpflichtbereich genehmigt werden. Ein Praktikumsbericht entfällt.

Umsetzung:

Mit Hilfe des Formblattes kann die Sonderegelung beim Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang BWL beantragt werden. Diese Sonderregelung bezieht sich vorerst auf das WS 20/21 und SS 2021. Die vorgeschlagenen Kriterien werden hart ausgelegt werden.

Dieser Antrag muss bis spätestens 2 Wochen vor Ende der Anmeldefrist zur Lehrveranstaltung beim Prüfungsausschuss eingereicht werden, da ansonsten keine fristgerechte Abwicklung mehr möglich ist.

 

Organisation Auslandssemester

  • Bewerbung beim Exchange Office der Fakultät (Frau Schneiders) um einen Studienplatz an einer ausländischen Universität (Kooperationsuniversitäten)
  • es erfolgt daraufhin eine Nominierung für eine bestimmte Universität
  • Bewerbung an der Kooperationsuniversität im Ausland nach der offiziellen Nominierung
  • Auswahl von Modulen aus dem ausländischen Modulangebot
  • Ausfüllen des Formblatts auf Studienplanänderung (siehe Download) mit offiziellen Beschreibungen der ausgewählten Module und Einreichen beim Prüfungsausschuss (Studienmanagement, Templergraben 64). Es müssen anhand der Modulbeschreibungen oder anderer offizieller Belege sowohl die Inhalte als auch die ECTS (aus dem außereuropäischen Raum den zeitlichen Umfang in Stunden) ersichtlich sein. Es müssen gemäß BPO Module im Umfang von mind. 12 ECTS für den wirtschaftlichen Wahlpflichtbereich absolviert werden, um das Auslandsstudium angerechnet zu bekommen. Es kann aber auch der gesamte Wahlpflichtbereich mit bis zu 24 ECTS im Ausland absolviert werden.
  • Die Anrechenbarkeit der Module wird durch das Studienmanagement geprüft. Nach Genehmigung der Studienplanänderung wird das ebenfalls beim Prüfungsausschuss eingereichte Learning Agreement ausgefüllt und unterzeichnet (Table A ist bitte vorab durch den Antragsteller auszufüllen und das gesamte Dokument zu unterzeichnen)
  • weitere Unterschriften durch das Exchange Office (Frau Schneiders) und den Koordinator im an der Kooperationsuniversität im Ausland erforderlich
  • Evtl. Änderungserfordernisse bzgl. der gewählten Module vor Ort können per Mail mit dem Prüfungsausschuss geklärt werden (Learning Agreement during the mobility oder Changes of Learning Agreement). In diesem Fall muss aber wieder der gesamte Prozess (Studienplanänderung etc.) durchlaufen werden; auch hier sind wieder entsprechende Modulbeschreibungen beizufügen.
  • Nach Auslandsaufenthalt sind dann bitte ein formloser Antrag auf Anrechnung sowie das Formblatt auf Studienplanänderung mit dem Transcript of records im Geschäftszimmer des Studienmanagement (Templergraben 64, 6. Etage) einzureichen. Daraufhin wird ein Anerkennungsbescheid ausgestellt, welcher in Kopie direkt an das ZPA weitergeleitet wird, so dass die neuen Module dort direkt in die Datenbank eingetragen werden können.
  • Zusätzlich ist ein Erfahrungsbericht zu erstellen und bei Frau Schneiders einzureichen. Nur auf dieser Basis können die 6 LP für das Auslandsstudium im ZPA ins Curriculum verbucht werden.

Allgemeine Informationen zum Auslandsstudium wie z.B. Bewerbungsform und-fristen, Partneruniversitäten, Erfahrungsberichte von Kommilitonen etc. finden Sie bitte unter Studienmanagement -> Exchange Office.

 

Organisation des 5. Fachsemesters

Strategien, um das 5. Fachsemester möglichst prüfungsfrei zu halten:

Es können Module aus dem Wahlpflichtbereich bereits im 3. Fachsemester angemeldet werden. Sofern zum 1. Prüfungstermin aufgrund der Restriktion an mindestens nachzuweisenden LP eine Zulassung zur Prüfung im Wahlpflichtmodul noch nicht möglich ist, können in diesem 1. Prüfungstermin erst einmal weitere Prüfungen aus dem Pflichtbereich absolviert werden und das/die Wahlpflichtmodul/e wird/werden in den zweiten Prüfungstermin verschoben. Aufgrund erfolgreich absolvierter weiterer Pflichtmodule kann nach dem 1. Prüfungstermin die LP-Grenze erzielt oder überschritten werden, so dass eine Zulassung zur Prüfung im Wahlpflichtmodul erfolgen kann.

Basiskompetenzen können bereits ab dem 1. Fachsemester abgelegt werden.

Das Pflichtseminar kann ebenfalls bereits absolviert werden, sofern die für die Zulassung zu Wahlpflichtmodulen erforderliche Mindest-Leistungspunkteanzahl erreicht wurde. Dies kann z.B. ab dem 4. Fachsemester der Fall sein. Bitte beachten Sie aber, dass die Anmeldung zu den Pflichtseminaren zum Ende des vorhergehenden Semesters erfolgt.

 

Konkrete Anrechnungsmöglichkeiten

Eine Auflistung der bereits angerechneten Module aus dem Ausland finden Sie bitte auf der Allgemeinen Seite des Studienmanagements.