Typische Fragen zur Masterbewerbung

 

1. Kann ich mich bei einem an der RWTH absolvierten Erststudiengang einfach umschreiben?

Nein, dies ist nicht möglich, da die fachlichen Zulassungskriterien überprüft werden müssen. Diesbezüglich ist eine entsprechende Bewerbung innerhalb der ausgewiesenen Bewerbungsfrist zwingend erforderlich.

2. Kann eine Bewerbung auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden?

Nein, diese Möglichkeit besteht grundsätzlich nicht. Aufgrund der Gleichbehandlung aller eingehenden Bewerbungen muss von einer längeren Bearbeitungszeit ausgegangen werden, so dass bei verspätetet eingehenden Bewerbungen ein Abschluss der Prüfung der Zulassungsmöglichkeit bis zum Vorlesungsbeginn nicht gewährleistet werden kann.

3. Kann ich  mich mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaft (WiWi) bewerben?

Nein, dies ist nicht möglich, da sich dieser Studiengang nur an Absolventen von ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen richtet. Mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorabschluss ist nur eine evtl. Zulassung zum Masterstudium BWL an der RWTH möglich.

4. Muss mein Bachelorstudium zwingend akkreditiert sein?

Ja, dies ist zur Zulassung zu einem Masterstudium zwingend erforderlich.

5. Kann ich mich bereits zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudium (BWL/WiWi) bewerben, auch wenn ich den Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht nachweisen kann?

Ja, diese Möglichkeit sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, wenn Sie evtl. noch wenige Prüfungen oder nur deren Bewertungen ausstehen haben. Es muss aber zur Bewerbung  die fachliche Eignung nachgewiesen werden; d.h. Module welche für den Nachweis zwingend erforderlich sind, müssen bereits zur Bewerbungsfrist erfolgreich abgeschlossen sein (Ausnahme: Pflichtmodule). Zur  Immatrikulation muss gewährleistet werden, dass das Studium in dem entsprechenden Semester abgeschlossen ist. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können diese Fristen abweichen.

6. Bis wann ist eine Immatrikulation in einen wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengang (BWL/WiWi)  möglich?

Sofern eine Zulassung befürwortet wird und das Erststudium abgeschlossen wurde, ist eine Immatrikulation

für den Master WIWI i.d.R. bis Ende Oktober (zum WS) möglich 

für den Master BWL i.d.R. bis Ende Oktober (zum WS) und bis Ende April (zum SS) möglich..

7. Bis wann muss die letzte Prüfungsleistung für eine Immatrikulation in das  nächste Semester abgelegt werden?

Sofern eine Immatrikulation (entsprechende Zulassung vorausgesetzt) in das WS erfolgen soll, so muss das Studium bis spätestens zum 30.9. (für Master BWL 30.9. für das WS sowie 31.3. für das SS)  abgeschlossen worden sein. Relevant ist diesbezüglich der letzte Prüfungstermin, nicht aber die Bewertung. Diese kann noch später eingehen (sofern nciht für den Ncahweis der fachlichen Eignung relevant), so dass bis Ende Oktober (analog Ende April) die Immatrikulation noch durchgeführt werden kann. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können diese Fristen abweichen.

8. Werden als  Zulassungskriterien auch die Abschlussnoten berücksichtigt?

Es werden für den Masterstudiengang BWL bis SS 15 keine Noten zur Zulassung berücksichtigt. Lediglich die fachlichen Zulassungskriterien (Details siehe unter „Studiengänge“) sowie das Sprachenzertifikat der englischen Sprache sind relevant.

Ab dem WS 15/16 wird zusätzlich zur fachlichen Eignung ebenfalls die Qualifikation des Abschlusses des Erststudiengangs berücksichtigt. Jedoch wurde dies im Rahmen eines Pilotprojektes zwischen WS20/21 und SS 22 ausgesetzt.

Für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft wird ab dem WS 14/15 im Rahmen der entsprechenden Prüfungsordnung auch die Bachelorabschlussnote berücksichtigt.
 

9. Welche Unterlagen sind zur Bewerbung erforderlich?

Zur Bewerbung für einen wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengang sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Kurzes Anschreiben (kein langes Motivationsschreiben) (Master BWL/Master WIWI)
  • Formblatt zur Bewerbung (von Seiten des Studierendensekretariates) (Master BWL)
  • Nachweis über den Abschluss des Erststudiengangs oder, sofern dieser noch nicht vorliegt, eine aktuelle Notenübersicht und ein Studienverlaufsplan, aus dem die noch zu absolvierenden Module ersichtlich sind (Master BWL/Master WIWI)
  • Nachweis über die Akkreditierung des Studiengangs (Master BWL/Master WIWI)
  • Nachweis der fachlichen Zulassungskriterien (Detailinformationen siehe unter „Studiengänge“):
    • Master Wirtschaftswissenschaft: min. 15 ECTS in der höheren Mathematik und Statistik (u.U. auch Modulbeschreibung zu den entsprechen ausgewiesenen Modulen)
    • Formblatt zum Nachweis der fachlichen Zulassungskriterien (von Seiten der Fakultät) sowie evtl. Modulbeschreibungen (Master BWL)
  • Nachweis über die Abschlussnote; sofern das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, muss bitte ein Beleg über die aktuelle Durchschnittsnote eingereicht werden (Master WIWI), Frist bitte beachten!
  • Nachweis über das Ergebnis eines aktuellen TM-Wiso-Tests (sofern kein Test absolviert wurde, wird er mit "0" Punkten bzgl. des Rankings berücksichtigt) (Master WIWI)
  • Nachweis über Englischkenntnisse gemäß TOEFL (ib 80 Punkte) (MSBWL/MSWIWI)

Sofern die Module nicht in ECTS ausgewiesen sind, muss der zeitliche Umfang der einzelnen Module belegt werden

Unterlagen bzgl.

  • Praktika
  • Berufstätigkeiten und soziales Engagement
  • Empfehlungsschreiben
  • Etc.

sind nicht erforderlich und werden, sofern doch eingereicht, vernichtet.

10. Muss ich meine E-Mail-Adresse zwingend angeben?

Ja, dies ist insofern wichtig, um eine möglichst schnelle Bearbeitungszeit zu gewährleisten. Sollten im Rahmen der Prüfung der Bewerbung Nachfragen entstehen oder Unterlagen fehlen, so werden Sie per E-Mail kontaktiert und können die erforderlichen Informationen /Unterlagen  innerhalb einer gesetzten Frist nachreichen. Sollte die Frist verstreichen, so wird entweder nach Aktenlage über die Bewerbung entscheiden oder aber die Bewerbung zurückgewiesen, falls auf Basis der eingereichten Unterlagen eine  Überprüfung nicht möglich ist.

11. Wie werde ich über das Ergebnis der Zulassungsprüfung informiert?

Im International Office bzw. Studierendensekretariat wird die formale Zulassungsmöglichkeit geprüft.
Zur Durchführung der fachlichen Prüfung werden die Unterlagen an den entsprechenden Prüfungsausschuss weitergeleitet. Das entsprechende Ergebnis der Prüfung wird dem  International Office bzw. Studierendensekretariat mitgeteilt, wo der entsprechende Bescheid an die Bewerber erstellt wird. Erst nach Erhalt eines entsprechenden Zulassungsbescheides besteht die Möglichkeit der Immatrikulation. Der Zwischenstand der Bearbeitung kann aber in der RWTHonline eingesehen werden. Diese Bescheide werden i.d.R. bis spätestens Mitte September für das WS elektronisch zugestellt.

12. Muss ich das englische Sprachenzertifikat bereits zur Bewerbung beifügen?

Möglichst ja, zwingend aber spätestens kurz vor der Immatrikulation beim Studierendensekretariat nachreichen. 

13. Welche weiteren Zertifikate werden für das englische Sprachenzertifikat akzeptiert?

  • Toefl -Test 
  • IELS-Test 
  • Bilinguales Abitur
  • Aachener Fremdsprachenzertifikat (Abschluss des MK 8)
  • Schulenglisch bei einem deutschen Abitur, sofern dies bis zum Ende der Qualifikationsphase absolviert und mit mindestens der Note "ausreichend" abgeschlossen wurde

Folgende Zertifikate werden nicht berücksichtigt:

  • DAAD-Zertifikat
  • Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land
  • Zertifikate, aus denen nicht ersichtlich ist, dass der abgeschlossene B2-Level (Zugang zum C1-Level) in den Kompetenzen Lesen, Hören, Schreiben sowie Verstehen erzielt wurde

14. Ist eine online-Bewerbung zwingend erforderlich?

Für ein Bewerbung zum 1. Fachsemester muss zwingend eine Online-Bewerbung fristgerecht durchgeführt werden. Sofern dies nicht nachgewiesen werden kann, wird die Bewerbung bereits aus formalen Gründen abgelehnt.

15. Kann ich Kurse, welche ich zur fachlichen Zulassung benötige, evtl. an der RWTH während des Studiums nachholen?

Dies ist im Masterstudium WIWI nicht vorgesehen.

Bzgl. des Masterstudiengangs BWL kann lediglich in den Bereichen Allgemeine BWL oder Allgemeine VWL eine Zulassung mit Auflage (max. 2 Module) ausgesprochen werden, wenn  - alle anderen Zulassungsbedingungen vorausgesetzt -  alle anderen fachlichen Bereiche vollumfänglich nachgewiesen werden. Bei Defiziten in den Bereichen Entscheidungslehre/OR und/oder Mathematik /Statistik ist eine Auflage nicht möglich.

16. Erhalte ich meine zur Bewerbung eingereichten Unterlagen zurück?

Nein, dies ist nicht der Fall.