Vorgehen und Konsequenzen bei Prüfungsabmeldungen
Abmeldung vor Prüfungsbeginn
Abmeldung über die Prüfungsveranstaltung in RWTHonline
Bis zum angegebenen Datum des Endes der Abmeldung, können Sie sich beliebig häufig an- und abmelden. Wenn Sie sich nach Anmeldeende von einem Prüfungstermin abmelden, ist keine erneute Anmeldung zu diesem Termin möglich.
Rücktritt ohne Angabe von Gründen
Bachelorstudiengänge der Fakultät 8 | Masterstudiengänge der Fakultät 8 |
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Es kann beliebig oft ohne Angabe von Gründen ein Rücktritt erklärt werden. |
Es kann beliebig oft ohne Angabe von Gründen ein Rücktritt erklärt werden. |
Der Rücktritt muss bis spätestens 3 Werktage (Samstag = Werktag) vor dem entsprechenden Prüfungstermin erklärt werden, bei Modulen mit didaktischer Sonderform bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. | Der Rücktritt muss bis spätestens 3 Werkage (Samstag = Werktag)vor dem entsprechenden Prüfungstermin erklärt werden, bei Modulen mit didaktischer Sonderform bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. |
Ein Rücktritt hat keine automatische Wiederanmeldung zur Folge, das heißt Studierende müssen sich zu jeder Prüfung, an der sie teilnehmen möchten, aktiv anmelden. | Ein Rücktritt hat keine automatische Wiederanmeldung zur Folge, das heißt Studierende müssen sich zu jeder Prüfung, an der sie teilnehmen möchten, aktiv anmelden. |
Weitere Konsequenzen bei Inanspruchnahme eines Rücktritts:
- Bei Modulen mit didaktischer Sonderform findet nur ein Prüfungstermin pro Semester statt. Das Modul kann bei einem Rücktritt im aktuellen Semester nicht mehr abgeschlossen werden.
- Durch Aufschieben von Prüfungen in Folgesemester kann sich
- das Studium verlängern,
- eine Zulassung zu Modulen des WiWi Wahlbereichs und zum Seminar aufgrund der nachzuweisenden mind. 57 LP evtl. nicht erfolgen (nur im Bachelor BWL),
- aufgrund geringerer LP ebenfalls die BAföG-Förderungswürdigkeit gefährdet sein,
- der evtl. Einstieg in einen Masterstudiengang verzögert werden (nur für Bachelorstudiengänge).
- Sofern die Prüfungen nicht innerhalb des laut Studienverlaufsplan vorgesehenen Semesters absolviert werden, ist eine Überschneidungsfreiheit der Veranstaltungs- und Prüfungstermine nicht gewährleistet.
Rücktritt unter Angabe von Gründen vor und nach Prüfungsbeginn
Wichtige Informationen dazu finden Sie in der Handreichung zum krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt.