FAQ

 

Einreichung und Bearbeitung

Corona und geänderte Erreichbarkeit

Zur Zeit können Berichte ausschließlich digital per E-Mail eingereicht und geprüft werden. Alle in papierform eingereichten Berichte, die noch nicht anerkannt worden sind, müssen digital noch einmal eingereicht werden, damit sie geprüft werden können. Das Büro ist nicht besetzt und der Briefkasten wird nicht geleert. Sie erreichen uns per Email und Zoom (mit Terminvereinbarung). Berichte können weiterhin anerkannt werden. Bitte beachten Sie auch den gelben Kasten auf unserer Webseite. 

Wo und wann kann ich meinen Bericht abgeben?

Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten. Außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie Ihren Bericht jederzeit in unseren Briefkasten vor unserem Büro einwerfen. Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, ist auch eine Zustellung per Post möglich:

RWTH Aachen
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Praktikumsbüro (Praktikumsbeauftragter)
Kackertstraße 7, Raum B325
52072 Aachen

Bis wann muss mein Bericht eingegangen sein?

Der Bericht muss bis spätestens sechs Monate nach Beendigung des Praktikums bei uns eingegangen sein. Sollten Sie die Frist nicht wahren, kann eine Anerkennung des Praktikums versagt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Berichts?

Die Bearbeitung dauert abhängig vom Arbeitsaufkommen bis zu ca. vier Wochen. Sobald der Bericht bearbeitet ist, schicken wir Ihre Berichtsunterlage an das Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenwesen (Wirt. Ing. Maschinenbau) bzw. melden uns per E-Mail bei Ihnen bzgl. einer Abholung (alle anderen Studiengänge).

Sie werden grundsätzlich über Ihre RWTH Aachen Email-Adresse (vorname.nachname@rwth-aachen.de) über den Bearbeitungsstand Ihrer Berichte kontaktiert. Alle Studierende sind verpflichtet, Ihre RWTH Aachen Email-Adresse regelmäßig abzufragen (auf die entsprechenden Rundschreiben des Rektorats bzw. der zentralen Hochschulverwaltung sei verwiesen). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht-RWTH Email Adressen nicht berücksichtigen können.

Kann mein Bericht auch schneller bearbeitet werden?

In dringenden Ausnahmefällen können wir die Bearbeitung Ihres Berichts vorziehen. Fügen Sie dazu dem Bericht ein Schreiben bei und bitten Sie um eine bevorzugte Prüfung unter Angabe entsprechender Gründe. (Bsp.: Anmeldung der Bachelorarbeit, Umschreibung in den Masterstudiengang, etc.)

Muss ich meinen Praktikumsbericht abholen?

BWL-Studenten und Wirtschaftsingenieure der Fachrichtungen Elektrische Energietechnik und Werkstoff- und Prozesstechnik müssen den Bericht zu den Öffnungszeiten im Praktikantenamt für Wirtschaftswissenschaften abholen. Die einzige Ausnahme bilden die Wirtschaftsingenieure mit der Fachrichtung Maschinenbau, da deren Praktikumsberichte direkt ans Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenwesen weitergeleitet werden. Bei nur anteiliger Anerkennung eines BWL Praktikums als Teil einer Gesamtpraktikumsleistung in den Studiengängen Wirt.Ing WPT und EET schicken wir Ihre Berichtsunterlagen zur vollständigen Anerkennung ebenfalls intern an die zuständigen Praktikantenämter der Ingenieursrichtung.

 

Praktikumsgeber und Einsatzbereiche

Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?

Auf der Fakultätsseite finden Sie eine große Auswahl verschiedenster Praktikumsstellen. Wir empfehlen jedoch auch außerhalb der Praktikumsbörse Ausschau nach interessanten Praktikumsplätzen zu halten. Mögliche Quellen sind Jobbörsen (z.B. www.stepstone.de oder Indeed), die Agentur für Arbeit und Unternehmenswebseiten.

Was muss ich bei der Suche nach einem Unternehmen beachten?

Wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung des Praktikums als betriebswirtschaftliches Praktikum ist, dass das Unternehmen ein ausbildungsberechtigter Betrieb ist. Nicht anerkannt werden Praktika in Hochschuleinrichtungen, An-Instituten, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen sowie Hilfskraft- oder Teilzeitbeschäftigungen. Ebenso können Praktika in eigenen oder Familienbetrieben nicht berücksichtigt werden.

Wie kann ich erfahren, ob der Betrieb ausbildungsberechtigt ist?

Dazu fragen Sie bitte persönlich bei dem Betrieb nach oder wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Alternativ ist ein Praktikum in einem Betrieb möglich, der vor der Steuerberaterkammer ausbildungsberechtigt ist.

Mein Betrieb verlangt eine Pflichtpraktikumsbescheinigung. An wen kann ich mich wenden?

Wir stellen Pflichtpraktikumsbescheinigungen ausschließlich Studierenden der Betriebswirtschaftslehre aus. Studenten des Wirtschaftsingenieurwesens wenden sich bitte an das Praktikantenamt der jeweiligen ingenieurswissenschaftlichen Fachrichtung.

Gibt es typische Unternehmensbereiche, die ich abdecken kann?

Das Ableisten des betriebswirtschaftlichen Praktikums ist in vielen Bereichen möglich. Genauere Informationen hierzu liefert auch Ihre jeweilige Prüfungsordnung. Ihren Interessen und Neigungen entsprechend können Sie u.a. zwischen folgenden typischen Einsatzgebieten wählen:

  • Controlling
  • Einkauf und Beschaffung
  • Marketing
  • Materialwirtschaft und Logistik
  • Personalwirtschaft
  • Produktionsplanung und -steuerung
  • Rechnungs- und Finanzwesen (einschließlich Steuern)
  • Revision
  • Vertrieb
  • ... (Sollten Sie hinsichtlich der Anerkennungsfähigkeit anderer möglicher Einsatzbereiche unsicher sein,
         sprechen Sie uns bitte an)

Hinweis: Auch im Bereich Projektmanagement ist eine Anrechnung unter Umständen möglich, sofern es sich um betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeiten handelt. Aufgaben aus dem technischen Projektmanagement werden nicht anerkannt.

Sind Praktika im Bereich Projektmanagement anerkennungsfähig?

Im Bereich Projektmanagement ist eine Anrechnung unter Umständen möglich, sofern es sich um betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeiten handelt. Aufgaben aus dem technischen Projektmanagement werden nicht anerkannt.

Kann ich mein Praktikum bei einem Steuerberater absolvieren?

Selbstverständlich können Sie Ihr Praktikum bei jedem Steuerberater absolvieren, der bei der Steuerberaterkammer registriert ist.

Kann ich Praktikum am Klinikum in Aachen in einem betriebswirtschaftlichen Bereich absolvieren?

Ein Praktikum am Klinikum in einem betriebswirtschaftlichen Bereich ist anerkennungsfähig.

 

Fragen zum Praktikumsbericht

Wie soll der Praktikumsbericht genau strukturiert werden

Der inhaltliche Schwerpunkt des Berichts liegt klar auf der Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten. Eine kurze Vorstellung des Ausbildungsbetriebs darf jedoch nicht fehlen. Bitte beachten sie jedoch, dass diese max. einige kurze Daten und Fakten im Umfang von einer halben Seite beinhalten sollte. Beachten Sie bitte außerdem, dass Grafiken keinen Text ersetzen und Anhänge, Deckblätter oder Inhaltsverzeichnisse nicht in die Seitenzählung eingehen.

Darüber hinaus ist mindestens folgender allgemeiner Aufbau des Berichts einzuhalten:

  • Deckblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ggf. Sperrvermerk
  • Text
  • Anhang
  • Kenntnisnahme des Unternehmens (Stempel, Datum, Unterschrift)

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in einem handelsüblichen Klemmhefter ein.

Über diese Vorgaben hinaus gelten ggf. noch individuelle Vorgaben je nach Studiengang. Bitte entnehmen Sie die spezifischen Informationen den entsprechenden Informationsseiten.

Wie soll der Praktikumsbericht formatiert sein?

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in einem handelsüblichen Klemmhefter ein
und beachten Sie folgende Formatvorgaben:

Schriftart: Times New Roman

Schriftgröße: 12

Zeilenabstand: 1,5

Seitenränder: links, rechts, oben und unten jeweils 2,5 cm

Wie lang muss der Praktikumsbericht sein?

Informationen hierzu finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung und auf unseren Informationsseiten für die einzelnen Studiengänge.

Welche Unterlagen muss ich mit dem Praktikumsbericht abgeben?

Genaue Informationen zu weiteren einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Informationsseiten zum jeweiligen Studiengang.

Kann ich meinen Praktikumsbericht auch in anderen Sprachen als Deutsch verfassen?

Wir akzeptieren Praktikumsberichte in englischer und deutscher Sprache.

Wird der Praktikumsbericht benotet?

Nein, Sie erhalten Ihre Leistungspunkte, wenn Sie ein den Richtlinien entsprechendes Praktikum absolviert haben.

Wie soll ich meinen Bericht bei einem gesplitteten Praktikum verfassen?

Wenn Sie Ihr Praktikum in zwei Teile geteilt haben, müssen Sie zwei Berichte schreiben (z.B. mindestens 3 Seiten bei 6 Wochen Teilpraktikum). Nach jedem absolvierten Praktikum müssen Sie innerhalb von 6 Monaten den Bericht und die Praktikumsbescheinigung der Firma einreichen. Den Bericht für das zweite Praktikum müssen Sie separat schreiben und ebenfalls 6 Monate nach Beendigung des zweiten Praktikums zusammen mit der zweiten Bescheinigung vorlegen.

Mein Praktikumsbericht ist zu kurz. Was kann ich tun?

Das Praktikum kann leider nicht anerkannt werden, wenn nicht die geforderte Mindestanzahl an Seiten als Praktikumsbericht eingereicht wird. Diese ist so abgestimmt, dass sie problemlos zu erreichen ist. Machen Sie sich noch einmal Gedanken, ob Sie vielleicht bestimmte Charakteristika des Unternehmens hervorheben oder an einigen Stellen noch genauer sein können. Sie können Ihre Tätigkeitsbeschreibung im Notfall auch durch theoretische Kenntnisse aus der Literatur ergänzen, sofern Sie für die Tätigkeit relevant waren. Vergessen sie in diesem Fall bitte nicht wissenschaftlich korrekt zu zitieren.

Mein Unternehmen kürzt meinen Bericht mit dem Hinweis auf sensible Daten. Was kann ich tun?

In aller Regel wird Ihr Unternehmen eine Sperrklausel im Bericht akzeptieren. Diese fügen Sie zwischen Deckblatt und Inhaltsverzeichnis oder nach dem Inhaltsverzeichnis in den Bericht ein. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben und Daten zu anonymisieren.

Eine Sperrklausel kann aussehen wie folgt:

„Der vorliegende Bericht enthält firmeninterne Informationen und vertrauliche Daten des Unternehmens XY. Der Bericht darf aus diesem Grund nur zu Prüfungszwecken verwendet werden.“

Das Unternehmen verlangt eine Sperrklausel. Wie sieht diese aus?

Bitte heften Sie ein Blatt mit folgendem Inhalt in Ihren Bericht:

„Der vorliegende Bericht enthält firmeninterne Informationen und vertrauliche Daten des Unternehmens XY. Der Bericht darf aus diesem Grund nur zu Prüfungszwecken verwendet werden. Eine Veröffentlichung  von Berichtinhalten oder Teilen des Berichts ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens XY gestattet.“

 

Anerkennung einer kaufmännischen Ausbildung

Könnte das betriebswirtschaftliche Pflichtpraktikum mit meiner Berufsausbildung bereits abgegolten sein?

Nach Überprüfung der Zeugnisse (IHK, Berufsschule, Ausbildungsbetrieb) - Vorlage erfolgt im Original und in Kopie - kann eine einschlägige Berufsausbildung anerkannt werden, sofern die Inhalte der Praktikumsrichtlinien darin umgesetzt wurden. Eine Liste anerkennungsfähiger Berufe finden Sie im Anhang der BPO des Bachelorstudiengangs BWL. Die für ein Praktikum zu erhaltenden Leistungspunkte (ECTS) werden Ihnen im 5. Semester gutgeschrieben.

Ich möchte meine Berufsausbildung anerkennen lassen. Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen?

Sie müssen die Zeugnisse der Ausbildung (z.B. IHK, Berufsschule, Ausbildungsbetrieb) sowohl im Original (zur Ansicht) als auch in Kopie (zum Verbleib) vorlegen sowie einen Bericht über die Ausbildung verfassen. Die Länge des Berichts entspricht den Anforderungen an den Praktikumsbericht in Ihrem Studiengang. Ausbildungs- und Wochenberichte aus der Berufsausbildung werden nicht anerkannt.

Welche formalen Ansprüche gibt es an den Ausbildungsbericht, wenn ich meine Berufsausbildung als Praktikum anerkennen lassen möchte?

Es gelten die formalen Bedingungen für einen Pflichtpraktikumsbericht. Genauere Informationen zu Inhalt, Umfang und Format entnehmen Sie bitte den Informationsseiten zum jeweiligen Studiengang.

Kann eine nicht-kaufmännische Ausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachgehilfe) als Praktikum anerkennt werden?

Ausbildungen, die nicht 100-prozentig wirtschaftswissenschaftliche Inhalte aufweisen, können nicht als Praktikum anerkannt werden.

Bis wann muss ich meinen Bericht abgeben, um mir eine Ausbildung anerkennen zu lassen?

Sie müssen den Bericht innerhalb des ersten Semesters verfassen und bei uns einreichen. Sollten Sie die Frist nicht wahren, kann eine Anerkennung der Ausbildung als Praktikum versagt werden.

 

Praktikum im Ausland

Welche Kriterien zur Anerkennung von Auslandspraktika gibt es?

Diesbezüglich ist leider noch keine allgemeine Antwort möglich. Dies muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Wichtig für uns ist, dass sie nicht nur im Ausland jobben und dies bei uns vorlegen. Es muss also eine betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeit im Rahmen des Lehrplans bzw. den Praktikumsrichtlinien vorliegen.

Gibt es Unternehmen, die weltweit operieren und sich in der Vergangenheit als besonders geeignet gezeigt haben?

Ganz wesentlich bei Ihrer Suche nach geeigneten Unternehmen sind Ihr persönliches Profil und Ihre Neigung. Sie sollten zuerst einmal eine Bestandsaufnahme vornehmen, was Sie später einmal beruflich machen möchten. Was sind Ihre favorisierten Fächer, wo haben Sie Ihren Schwerpunkt gesetzt, haben Sie schon eine Idee, in welcher Richtung Ihr Thema der Bachelorarbeit gehen soll? Welche beruflichen Ziele verfolgen Sie (1. Art der Tätigkeit; 2. Branche)? Nach dieser Selbstanalyse sollten Sie ganz allgemein Unternehmen bzw. Abteilungen finden, die Sie interessieren und weiterbringen. Erst danach sollten Sie auf den Homepages von diversen Firmen nachsehen, wo deren Auslandsniederlassungen sind. Ist dann das Land für Sie interessant, sollten Sie sich dort bewerben. Wir möchten Ihnen die Freiheit lassen, Ihre berufliche Laufbahn Ihren Neigungen entsprechend selbst anzupassen.

Haben sie Erfahrungen ob es gewisse Länder gibt in denen sich ein Praktikum besonders lohnt?

Wir können Ihnen hier keine allgemeingültige Empfehlung geben. Wichtiger ist, wohin Sie persönlich steuern, welche Länder für Sie interessant sind oder welche Sprache Sie verbessern möchten. Einige Stellenangebote und Links finden Sie in unserer Praktikumsbörse.

Gibt es sowohl für BAföG-Empfänger als auch für Nicht-BAföG-Empfänger finanzielle Unterstützung?

Leider gibt es von einer allgemeinen Stelle keine Unterstützung. Die Finanzierung des Praktikums sollten Sie mit dem Praktikumseinkommen begleichen können. Wenn das Einkommen zu gering ist, sollten Sie mit dem Unternehmen verhandeln, damit diese z.B. Ihre Miete oder zumindest einen Teil davon übernimmt. Hier kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Auslandspraktika werden z.T. finanziell durch Stipendien unterstützt. Einige Informationen finden Sie in unserer Rubrik Auslandspraktikum.

Wo finde ich Informationen zum Thema Auslandspraktikum?

Einige Einstiegsmöglichkeiten zur Informationssuche und Planung ihres Auslandspraktikums haben wir auf unseren entsprechenden Informationsseiten aufgelistet.

 

Weitere Fragen zur Anerkennung

Wie viele unterschiedliche Bereiche müssen während des Praktikums durchlaufen werden?

Informationen hierzu finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung und auf unseren Informationsseiten für die einzelnen Studiengänge.

Kann auch nur eine Praktikumswoche in einem Betrieb anerkannt werden?

Die Anerkennung von einwöchigen Praktika ist grundsätzlich nicht möglich. Angaben zur Mindestdauer eines Praktikums und Mindesteinsatzzeiten finden Sie in ihrer Prüfungsordnung.

Was muss ich unter der Mindestdauer eines Praktikums verstehen? Sind Urlaubs- oder Krankheitstage nachzuleisten?

Die Mindestdauer bezieht sich auf Kalenderwochen. Pro Woche werden 5 Arbeitstage à ca. 8 Stunden erwartet. Feiertage zählen nicht als Fehltage, lediglich Urlaub und Krankheit müssen nachgeholt werden.

Ich arbeite seit Beginn meines Studiums auf einer Teilzeitstelle. Kann die Nebentätigkeit als Praktikum anerkannt werden?

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass eine Teilzeitbeschäftigung nicht als Praktikum angerechnet werden kann. Für ein Praktikum ist in jedem Fall Vollbeschäftigung erforderlich.

Können auch nicht offiziell anerkannte Praktika auf dem Bachelor-Zeugnis erscheinen, wenn die Leistungspunkte bereits durch einen Auslandsaufenthalt oder durch eine anerkannte kaufmännische Ausbildung erhalten wurden?

Zusätzliche Praktika zählen nicht zum Inhalt der Prüfungsordnung und können somit nicht auf dem Bachelor-Zeugnis aufgeführt werden.

Muss das Praktikum bereits vollständig anerkannt sein, bevor ich die Bachelorarbeit anmelden kann?

Um die Bachelorarbeit anmelden zu können, brauchen Sie die Leistungspunkte, die Sie für das Praktikum bekommen. Deshalb muss das Praktikum anerkannt sein, um die Bachelorarbeit anmelden zu können.

 

Sonstige Fragen

An wen wende ich mich mit Fragen bezüglich eines Vorpraktikums?

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zum Vorpraktikum an das Praktikantenamt der jeweiligen ingenieurswissenschaftlichen Fachrichtung. Vorpraktika im betriebswirtschaftlichen Bereich werden in aller Regel nicht anerkannt. Wir empfehlen ausdrücklich das Vorpraktikum im technischen Bereich abzuleisten.

Ist es möglich ein Urlaubssemester für das Pflichtpraktikum zu beantragen?

Bei einer Mindestdauer von drei Monaten ist es möglich eine Beurlaubung für die Zeit von freiwilligen und Pflichtpraktika zu beantragen.

Kann ich mir zusätzlich zum Pflichtteil des Praktikums freiwillig absolvierte Praktikumswochen anrechnen bzw. auf dem Zeugnis vermerken lassen?

Das ist leider nicht möglich.

Ich arbeite seit Beginn meines Studiums auf einer Teilzeitstelle. Kann die Nebentätigkeit als Praktikum anerkannt werden?

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass eine Teilzeitbeschäftigung nicht als Praktikum angerechnet werden kann. Für ein Praktikum ist in jedem Fall Vollbeschäftigung erforderlich.

Ich bin kein EU-Bürger und habe in meinem Visum nur 90 volle oder 180 halbe genehmigungsfreie Arbeitstage vermerkt. Können diese überschritten werden, da es sich hier um ein Pflichtpraktikum handelt?

Das Pflichtpraktikum fällt unter studentische Nebentätigkeiten und hat somit nichts mit der 90-tätigen Arbeitserlaubnisfreiheit zu tun. Sie können sich aber auch gerne eine Bescheinigung zum Pflichtpraktikum von uns ausstellen lassen, die Sie dem Praktikumsbetrieb für die Unterlagen geben können.

Gibt es sowohl für BAföG-Empfänger als auch für Nicht-BAföG-Empfänger finanzielle Unterstützung?

Leider gibt es von einer allgemeinen Stelle keine Unterstützung. Die Finanzierung des Praktikums sollten Sie mit dem Praktikumseinkommen begleichen können. Wenn das Einkommen zu gering ist, sollten Sie mit dem Unternehmen verhandeln, damit diese z.B. Ihre Miete oder zumindest einen Teil davon übernimmt. Hier kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Auslandspraktika werden z.T. finanziell durch Stipendien unterstützt. Einige Informationen finden Sie in unserer Rubrik Auslandspraktikum.
 

Wo werde ich während der Zeit meines Praktikums wohnen? Gibt es hier Unterstützung von allgemeiner Stelle?

Leider nicht. Sie können die Wohnungsproblematik nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch bzw. der Zusage mit dem Unternehmen besprechen. Oft haben diese Plätze in Wohnheimen oder können eine Wohnung vermitteln. Ebenfalls können Sie Informationen im Internet finden.