Masterarbeit

 

Masterarbeit

Die Abschlussarbeit kann begonnen werden, wenn die Zulassungsbedingungen der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllt sind. Das Formblatt zur Anmeldung der Abschlussarbeit ist im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) erhältlich. Dort werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussarbeit erteilt werden. Dies wäre der Fall, wenn zum Beispiel noch ein Pflichtmodul aussteht. Die Zulassung erfolgt über einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss, den die/der themavergebende Dozierende der Abschlussarbeit aber bereits vorab befürworten muss.

Das Formblatt zur Anmeldung der Masterarbeit wird von der/dem Studierenden, dem/der Professor:in sowie dem Prüfungsausschuss-Vorsitz und dem ZPA unterzeichnet. Bitte kalkulieren Sie deswegen ca. 2 Wochen für den Anmeldeprozess ein.

Zum Ende der Bearbeitungszeit ist die Masterarbeit in dreifacher Ausfertigung einzureichen:

  • zwei (paperbased) Exemplare inkl. digitaler Version (für die beiden Gutachter)
  • eine digitale Version (vorzugsweise CD) als Archivexemplar werden dem ZPA zur Überprüfung des fristgerechten Eingangs vorgelegt.

Bitte verwenden Sie das Formblatt zur Kennzeichnung der digitalen Ausführung für Ihre CD.