Wichtige Informationen

 

Neutralisation von Modulnoten

Für Studierende, die seit dem Wintersemester 2015/16 in den Masterstudiengang eingeschrieben sind, besteht gemäß Übergeordneter Prüfungsordnung (PO) die Möglichkeit, nach Abschluss des Masterstudiengangs in Regelstudiendauer die Note eines Moduls per Antrag zu neutralisieren. Das heißt, die Note wird gestrichen und das Modul wird auf "bestanden" gesetzt. Dies kann bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Note der letzten Prüfungsleistung beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) beantragt werden.

Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2015/16 in diesen Studiengang immatrikuliert wurden, können Module im Umfang von bis maximal 10 Creditpoints (ECTS) neutralisiert werden.