Anrechenbarkeit von Modulen nach einem Auslandsaufenthalt

 

Im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaftswissenschaften ist curricular kein Auslandsstudium vorgesehen. Um aber dennoch Module nach einem Auslandsaufenthalt anrechnen lassen zu können, ist folgenden Vorgehensweise bitte zu berücksichtigen:

Die Beschreibung der allgemeinen Vorgehensweise sowie eine Auflistung von bereits angerechneten Modulen aus dem Ausland finden Sie bitte im Bereich Studienmanagement.

Im Hinblick auf den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften ist zusätzlich noch zu beachten, dass Sie die Studienplanänderung bitte anhand eines eigens formulierten Anschreibens beantragen und zusätzlich zu den Modulbeschreibungen (offizielle der aufnehmenden Hochschule) auch das Masterniveau der einzelnen Module nachweisen. Aufgrund zu großer Kombinationsmöglichkeiten wegen der Vertiefungsrichtungen wird von einem vorgefertigten Formblatt in diesem Bereich abgesehen. Bitte geben Sie im Rahmen der Studienplanänderung ebenfalls an, für welchen Vertiefungsbereich die Anrechenbarkeit des Moduls geprüft werden soll.