Dieser Studiengang richtet sich AUSSCHLIESSLICH an Absolventinnen und Absolventen von natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen bzw. Mathematik oder Informatik!
Bewerbung zum Studium
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Fachlich und sprachliche Zulassungsbedingungen nach der zukünftigen Master Prüfungsordnung 2014:
1. Es muss ein anerkannter erster qualifizierter Hochschulabschluss nachgewiesen werden:
- Anerkannt sind akkreditierte Hochschulabschlüsse in einem wissenschaftlichen Studiengang der Ingenieur- oder Naturwissenschaften oder der Mathematik oder Informatik, der mindestens einem Bachelorabschluss gleichwertig ist, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Erforderlich ist ein Umfang von mindestens 140 Creditpoints (ECTS) an MINT-Modulen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)
- Die fachlich qualifizierte Vorbildung wird durch fundierte Kenntnisse der höheren Mathematik und Statistik im Umfang von mindestens 15 ECTS nachgewiesen. Diese Kenntnisse müssen nicht zwingend im Rahmen des Erststudiengangs erbracht worden sein, sondern können eventuell parallel zum Erststudiengang als Zusatzmodule absolviert worden sein. Auf diese Weise kann bei mittelfristiger Planung ein eventuelles Defizit bezüglich der Zulassungskriterien zum Beispiel Studiengänge wie Biologie oder Architektur bereits während des Erststudiengangs vermieden werden. Typische Module in diesem Bereich sind: Lineare Algebra, Numerische Mathematik, Höhere Mathematik, Differentialgleichungen.
2. Bei Bewerbern, die weder die Hochschulzugangsberechtigung noch den ersten Hochschulabschluss in der deutschen Sprache erworben haben, wird ein Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache benötigt. Einer der folgenden Nachweise wird akzeptiert:
- TestDAF (Niveau 4 in allen vier Prüfungsbereichen),
- DSH, Niveaustufe 2,
- KMK II,
- Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS), Großes Deutsches Sprachdiplom oder Goethe-Zertifikat C1 des Goethe-Institutes,
- Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher Institutes München
- telc Deutsch C1 Hochschule.
3. Bewerber, die die Studiengangqualifikation nicht an einer ausschließlich englischsprachigen Einrichtung erworben oder Englisch als Muttersprache erlernt haben, wird einer der folgenden Nachweis über die Kenntnis der englischen Sprache benötigt:
- Test of English as Foreign Language (TOEFL) “Internet-based” Test (iBT) mit einem Ergebnis von mindestens 90 Punkten,
- IELTS-Test mit einem Ergebnis von mindestens 5,5,
- Cambridge Test – Certificate in Advanced English (CAE),
- First Certificate in English (FCE) mit einer NOte von mindestens B,
- ein Zeugnis, das englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)" ausweist. Dieser Nachweis wird z. B. durch die Vorlage eines deutschen Abiturzeugnisses erbracht, aus dem ersichtlich ist, dass Englisch bis zum Ende der Qualifikationsphase 1 (Jahrgangsstufe 11 bei G8-Abitur, sonst Jahrgangsstufe 12) durchgängig belegt und mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen wurde.
- Placement-Test des Sprachenzentrums der RWTH mit dem Niveau B2 (MK7)
Auswahlverfahren
Die Zulassung bei höherer Bewerberanzahl, die die erforderlichen fachlichen Zulassungskriterien erfüllen, erfolgt über ein entsprechendes Auswahlverfahren:
51% Bachelornote und 49% TM-WISO-Testergebnis
Daher wird Ihnen dringend empfohlen, den Test zu absolvieren, da ansonsten das Testergebnis mit null Punkten in das Ranking eingeht.
Bitte beachten Sie, dass nur eine begrenzte Anzahl an Terminen zur Verfügung steht, an diesen der Test durchgeführt werden kann. Informieren Sie sich deswegen bitte frühzeitig über Fristen sowie Termine und Orte, an denen der Test angeboten wird. Dies können Sie auf folgender Homepage: www.tm-wiso.de.
Ein abgelegter TM-Wiso-Test ist nur für ein Jahr gültig!
Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren entnehmen Sie bitte der Auswahlordnung.
Bitte beachten Sie, dass eventuell nachzureichende Unterlagen spätestens bis zum 15.8. dem Studierendensekretariat vorliegen müssen, da Sie ansonsten leider nicht mehr berücksichtigt werden können.
Beginn des Studiums
Dieser Masterstudiengang wurde im Wintersemester 2009/10 an der RWTH Aachen eingeführt. Er kann seit dem Jahr 2013 nur noch zum Wintersemester begonnen werden.
Bitte beachten Sie, dass ein eventuelles Doppelstudium keine Sonderregelungen begründet.
Bewerbungsprozess
Da seit dem Dezember 2017 an der RWTH ein neues EDV-System für den gesamten Student-Life-Cycle eingeführt wurde, erhalten Sie Informationen zur Bewerbungsfrist sowie zum neuen Bewerbungsprozess auf der dafür vorgesehenen Seite.
Vorab können Sie gerne Anfragen die fachliche Eignung betreffend an folgende Adresse richten: masterbewerbung-wiwi@wiwi.rwth-aachen.de.