Pflichtpraktikum

 

Corona-Sonderregelung

Nur gültig bis einschließlich SS 21; keine Verlängerung für WS 21/22!

Sie studieren im Bachelorstudium BWL und haben mindestens 100 ECTS im Studium bereits erzielt, das Modul Auslandsstudium oder Praktikum konnte aber noch nicht in Angriff genommen werden? Aufgrund der Corona-Pandemie ist es Ihnen derzeit eventuell erschwert, einen Platz an einer ausländischen Universität oder einen Praktikumsplatz zu finden?

Da es sich hierbei aber um verpflichtend zu absolvierende Module für den Studienabschluss handelt und dieser nicht verzögert werden soll, hat der Prüfungsausschuss folgende Alternative beschlossen:

Modul „Auslandsstudium“ [8013957]

Studierenden, die bei Antragstellung mindestens 100 ECTS aus dem Bachelorstudium BWL nachweisen können, kann der Ersatz des Moduls „Auslandsstudium“ durch weitere 6 ECTS aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Wahlpflichtbereich genehmigt werden. Ein Erfahrungsbericht entfällt.

Die im Ausland zusätzlich zu absolvierenden Module für den wirtschaftswissenschaftlichen Wahlpflichtbereich, mindestens 12 ECTS, werden durch weitere 12 ECTS aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Wahlpflichtbereich der RWTH nachgewiesen.

Modul „Wirtschaftswissenschaftliches Praktikum“ [8013981]

Studierenden, die bei Antragstellung mindestens 100 ECTS aus dem Bachelorstudium BWL nachweisen können, kann der Ersatz des Moduls „Praktikum“ durch weitere 12 ECTS aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Wahlpflichtbereich genehmigt werden. Ein Praktikumsbericht entfällt.

Umsetzung:

Mit Hilfe des Formblattes kann die Sonderegelung beim Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang BWL beantragt werden. Diese Sonderregelung bezieht sich vorerst auf das SS 2020 bis einschließlich SS 2021. Die vorgeschlagenen Kriterien werden hart ausgelegt werden.

Dieser Antrag muss bis spätestens 2 Wochen vor Ende der Anmeldefrist zur Lehrveranstaltung beim Prüfungsausschuss eingereicht werden, da ansonsten keine fristgerechte Abwicklung mehr möglich ist.