Prüfungsausschuss
Prüfungsausschuss
Für die Organisation der Prüfungen und die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben bildet die Fakultät einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus:
- Dem Vorsitzenden, dessen Stellvertretung und weiteren Mitgliedern, welche aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren der entsprechenden Fachrichtungen gewählt werden
- Einem Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- zwei Mitgliedern aus der Gruppe der studentischen Vertreter.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er ist insbesondere für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen zuständig. Er gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und des Studienverlaufsplanes und legt die Verteilung der Noten und der Gesamtnoten offen. Der Prüfungsausschuss kann die Erledigung seiner Aufgaben für alle Regelfälle auf die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden übertragen. Dies gilt nicht für Entscheidungen über Widersprüche und den Bericht an die Fakultät.
Die Sitzungen des Prüfungsausschusses finden während der Vorlesungszeit statt und sind nicht öffentlich. Anträge sind in schriftlicher Form spätestens eine Woche vor dem nächsten Sitzungstermin einzureichen. Die Anträge können entweder per Post gesendet werden, zu den Öffnungszeiten der Fachstudienberatung persönlich abgegeben werden oder aber in den blauen Fristenkasten neben der Bürotüre (Raum 623, Templergraben 64) eingeworfen werden.
Die Anträge an den Prüfungsausschuss gehen an:
Prüfungsausschuss Bachelorstudium BWL
Univ.-Prof. Dr. D. Wentzel
c/o Dipl.-Kff. Janny Franken-Vogts
Templergraben 64
52056 Aachen