Mündliche Prüfung (§16)
Nachdem die Dissertation angenommen ist, wird vom Dekan eine mündliche Prüfung anberaumt. Der Promovend vereinbart den Termin und Prüfungsort mit den Mitgliedern der Promotionskommission. Der Dekan teilt den Hochschullehrern der Fakultät, dem Rektor, den anderen Dekanen, den Mitgliedern der Promotionskommission und den Mitgliedern des Fakultätsrates sowie dem Bewerber Zeit und Ort der mündlichen Prüfung mit einer Frist von mind. 10 Tagen mit. Zeit und Ort der mündlichen Prüfung werden außerdem durch Aushang oder auf der Homepage des Dekanats bekannt gegeben.
Die mündliche Prüfung wird in Form einer Disputation durchgeführt, die aus einem Vortrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers zum Thema ihrer bzw. seiner Dissertation und einer sich unmittelbar daran anschließenden Diskussion über ihren bzw. seinen Vortrag und ihre bzw. seine Dissertation besteht. An der Diskussion können sich alle Mitglieder der Promotionskommission und des Promotionsausschusses beteiligen; andere Teilnehmer an der mündlichen Prüfung haben weder Rede- noch Fragerecht. Die Dauer des Vortrages soll 30 Minuten nicht unter- und 45 Minuten nicht überschreiten, die Dauer der sich anschließenden Diskussion beträgt höchstens 60 Minuten.
Die Mitglieder des Promotionsausschusses haben das Recht, an der mündlichen Prüfung als Gäste teilzunehmen. Promotionskandidatinnen bzw. Promotionskandidaten, die mit der Bearbeitung eines Dissertationsthemas begonnen haben, sind als Zuhörer zuzulassen, sofern die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht widerspricht. Sonstige Gäste können vom Vorsitzenden der Promotionskommission nur mit Zustimmung des Prüflings zugelassen werden.
Unmittelbar nach der Beendigung der mündlichen Prüfung entscheidet die Promotionskommission in nicht-öffentlicher Sitzung über das Ergebnis dieser Prüfung. Ist die mündliche Prüfung erfolgreich, so ist die Doktorprüfung bestanden.