Prüfung der Dissertation (§14)
Die Berichter erhalten je ein Exemplar der Dissertation mit der Bitte, ein schriftliches Gutachten innerhalb von 3 Monaten zu erstellen.
Nach Eingang der Gutachten legt die Dekanin bzw. der Dekan die Dissertation und die Gutachten zur Stellungnahme oder gegebenenfalls zum schriftlichen Einspruch seitens der Hochschullererinnen bzw. Hochschullehrer der Fakultät und der promovierten Mitglieder des Fakultätsrates aus. Die Auslegedauer beträgt 2 Wochen während der Vorlesungszeit und 4 Wochen während der vorlesungsfreien Zeit. Die Einspruchsfrist läuft jeweils mit Ablauf des zweiten Werktages nach dem Ende der Auslegedauer ab.
Falls die Berichterinnen bzw. Berichter übereinstimmend die Annahme der Dissertation empfehlen und ein Einspruch nicht erfolgt ist, stellt die Dekanin bzw. der Dekan fest, dass die Dissertation angenommen ist.