Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung (§12)
Nach Fertigstellung der Dissertation (§ 5) richtet der Bewerber seinen Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung schriftlich an den Promotionsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Der Antrag enthält folgende ergänzende Angaben:
- die Angabe, von wem die Dissertation vornehmlich betreut worden ist,
- eine eidesstattliche Erklärung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber die Dissertation bzw. den Beitrag zu den gemeinsamen Aufsätzen gem. § 5 Abs. 2 selbständig verfasst und alle in Anspruch genommenen Hilfen in der Dissertation angegeben hat,
- eine eidesstattliche Erklärung darüber, ob bereits frühere Promotionsanträge gestellt wurden und mit welchem Ergebnis, gegebenenfalls unter Angabe des Zeitpunktes, der betreffenden in- oder ausländischen Hochschule, der Fakultät und des Themas der Dissertation,
- eine schriftliche Erklärung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der RWTH Aachen zur Kenntnis genommen und eingehalten hat,
- Entscheidung hinsichtlich Einverständnis der Teilnahme von Zuhörern bzw. sonstigen Gästen an der mündlichen Prüfung.
- Für alle Kandidaten ab Promotionsordnung vom 14.12.2020 : Eine Bestätigung über den absolvierten Kurs zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der RWTH oder eine entsprechende Veranstaltung einer anderen Institution.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung (§12) beizufügen:
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eine tabellarische Darstellung des Lebens- und Bildungsganges der Bewerberin bzw. des Bewerbers, ggf. einschließlich Veröffentlichungsverzeichnis und Auflistung der Vorträge auf Tagungen
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die nach den §§ 8 bis 9 jeweils erforderlichen Zeugnisse und Nachweise
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Begleitbogen über die Teilnahme am CDS (§ 10)
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ein Führungszeugnis des Bundeszentralregisters der Belegart O, welches beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt beantragt werden kann. Bitte geben Sie bei der Beantragung an, dass das Führungszeugnis an das Dekanat für Wirtschaftswissenschaften gesendet wird. Auf die Vorlage eines Führungszeugnisses kann verzichtet werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber im öffentlichen oder kirchlichen Dienst steht
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eine Dissertation entsprechend § 5 Abs. 1 dreifach in gebundener Ausfertigung (mit folgendem Titelblatt) sowie als elektronische Version im PDF-Format auf einem Datenträger; bzw. 3 Kopien von mind. 3 aktuellen Fachaufsätzen gem. § 5 Abs. 2. Den eingereichten Aufsätzen ist eine gemeinsame Einleitung zum Stand der einschlägigen Forschung und zu den untersuchten Fragestellungen voranzustellen
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im Falle gemeinsamer Aufsätze eine eidesstattliche Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, aus der hervorgeht, welchen Beitrag die Bewerberin bzw. der Bewerber beim jeweiligen Aufsatz geleistet hat und eine Erklärung der jeweiligen Koautorinnen bzw. Koautoren, dass sie mit der Einreichung einverstanden sind (Erklärung des Betreuers, Erklärung des Bewerbers und der Koautoren)
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eine Kurzfassung der Dissertation im Umfang von 1 - 2 Druckseiten