Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (§11)
Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat, die bzw. der beabsichtigt, an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
der RWTH Aachen zu promovieren, muss laut § 11 PromO einen Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
stellen. Dieser Antrag ist nicht gleichbedeutend mit dem konkreten Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung gemäß § 12 PromO.
Sollten die benötigten Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, so ist eine amtlich beglaubigte Kopie einer Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer erstellt sein muss, vorzulegen. Mit Einreichung des Antrags auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erkennen Kandidatinnen und Kandidaten die aktuelle Promationsordnung der Fakultät an.
Die Annahme kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von ergänzenden Studien oder Prüfungen verbunden werden. Über die Entscheidung des Promotionsausschusse erhält die Doktorandin bzw. der Doktorand einen schriftlichen Bescheid.
Bitte beachten Sie, dass wir den vollständig ausgefüllten Fragebogen von Ihnen benötigen, um Ihren Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bearbeiten zu können.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen gem. §11 der Promotionsordnung beizufügen:
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das in Aussicht genommene Thema der Dissertation,
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die Bereitschaftserklärung einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers der Fakultät, die Bewerberin bzw. den Bewerber bei der Erarbeitung der Dissertation wissenschaftlich zu betreuen und insofern auch eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen,
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der Nachweis (amtlich beglaubigte Kopien) bereits erfüllter Zulassungsvoraussetzungen gem. §§ 8 bis 10 PromO,
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die Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs in deutscher oder englischer Sprache,
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Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina sowie eine Erklärung über eventuell
zurückliegende erfolglose Promotionsverfahren, -
der ausgefüllte Fragebogen zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen