Begriffe von A bis Z

 

Begriffe von A bis Z

Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit)

Informationen zu Voraussetzungen, Themensuche, Anmeldung sowie Ablauf Ihrer Abschlussarbeit finden Sie auf der Seite Abschlussarbeiten

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen der RWTH, an anderen Hochschulen oder während eines Auslandssemesters erbracht worden sind, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss anerkannt werden. Diese Anerkennung erfolgt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied vorliegt. 

Der Anerkennungsprozess ist auf der Seite der Anerkennung detailliert beschrieben. 

Anmeldung von Prüfungsleistungen

Um eine Prüfung in einem Semester ablegen zu können, ist eine Anmeldung über die Prüfungsveranstaltung (PV) in RWTHonline erforderlich. Sollten zwei Prüfungstermine angeboten werden, müssen Sie sich in der Anmeldephase entscheiden, ob Sie sich zum ersten Prüfungstermin (PT1) oder direkt zum zweiten Prüfungstermin (PT2) anmelden möchten. Eine gleichzeitige Anmeldung für beide Termine ist leider nicht möglich. Sollte die Prüfung im ersten Prüfungstermin (PT1) nicht bestanden sein, besteht die Möglichkeit sich nach dem Erhalt der Ergebnisse für den zweiten Prüfungstermin (PT2) anzumelden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsmanagements. Wie die Anmeldung über RWTHonline funktioniert wird im Wiki intern der RWTH beschrieben. 

Anmeldung von Vertiefungsrichtungen, Studienrichtungen und Tracks

In einigen Studiengängen ist es erforderlich, dass Sie sich noch für eine Vertiefungsrichtung entscheiden müssen. Abhängig vom Studiengang erfolgt die Wahl direkt über RWTHonline oder über das Zentrale Prüfungsamt. In RWTHonline können Sie über Ankreuzen des entsprechenden Bereiches die Vertiefungsrichtung auswählen. Informationen dazu wann und wie die Wahl erfolgen muss, finden Sie im Bereich Studienverlaufsplanung ihres Studiengangs.

Antrag an den Prüfungsausschuss

Informationen finden Sie auf der Seite der Prüfungsausschüsse.

Atteste

Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung zu einer Prüfung nicht antreten können, ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit. Das Attest ist unverzüglich, spätestens am Tag der Prüfung, bei einem Arzt einzuholen. Daraufhin sollte es spätestens am dritten Werktag nach dem jeweiligen Prüfungstermin beim ZPA eingereicht sein. Beachten Sie hierbei bitte, dass der Samstag ein Werktag ist. 

Damit ein Attest gewertet werden kann, muss es bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen erfüllen. Werden diese von Ihrem Attest nicht erfüllt oder Ihr Attest wird verspätet eingereicht, so muss der Prüfungsauschuss entscheiden, ob das eingereichte Dokument als schriftlicher Rücktrittsgrund von der entsprechenden Prüfung anerkannt werden kann. Eine entsprechende Handreichung, weitere Informationen sowie einen Vordruck finden Sie auf der Seite der RWTH zum Thema krankheitsbedingter Rücktritt und Attest. In der Prüfungsordnung finden Sie die Regelungen zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit in §15 ÜPO

Wenn für Sie ein Attest aufgrund einer chronischen Krankheit oder Behinderung ausgestellt wurde, welches bescheinigt, dass Sie nicht in der Lage sind die Prüfung in vorgesehener Form zu absolvieren, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen. Dieser muss aber frühzeitig, in der Regel zu beginn des Semesters, beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Nachteilsausgleich.

Auflagenmodul

Sofern bei der Bewerbung zu einem Masterstudium die notwendigen fachlichen Kompetenzen nicht vollumfänglich nachgewiesen werden können, besteht je nach Studiengang die Möglichkeit einer Zulassung mit Auflage. Dies ist zum Beispiel im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Fall für die Bereich der Allgemeinen BWL und VWL. Die erforderlichen Auflagenmodule sind im Zulassungsbescheid entsprechend vermerkt und werden nach Immatrikulation in den Masterstudiengang durch das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) individuell in RWTHonline Ihrem Curriculum angehängt. Diese Module sollten in den ersten 1-2 Mastersemestern absolviert werden, der erfolgreiche Abschluss der Module muss spätestens aber bis zur Anmeldung der Abschlussarbeit nachgewiesen werden.

BAföG

BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Dieses Gesetz regelt die staatliche Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Studiums. Ausführliche Informationen zum Thema BAföG sowie den Antrag dazu finden Sie auf der Homepage des Studierendenwerkes der RWTH Aachen

Basiskompetenzen

Im Rahmen des Bachelorstudiums Betriebswirtschaftslehre sind ebenfalls Module zu absolvieren, die keine wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte aufweisen. Diese ermöglichen es den Studierenden, über den Tellerrand hinauszuschauen und neben den fachlichen wirtschaftswissenschaftlichen Kompetenzen sogenannte Softskills zu erwerben. Diese können methodisch, persönlich oder sozial sein. Über das Softskill-Modulangebot aus der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften hinaus können Module aus dem Sprachenzentrum (Schreibzentrum oder Fremdsprache) oder aus dem Angebot an Ethik-Modulen der Fakultät 7 (Philosophie) gewählt werden.

Beratung & Kontakt

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sowie an der gesamten RWTH Aachen gibt es ein themenspezifisches Beratungsangebot für Sie. Ausführliche Informationen zum Beratungsangebot finden Sie auf der Seite Beratung & Kontakt.

Bescheinigungen

Bescheinigungen zu Prüfungsleistungen können in RWTHonline über die Applikation "Dokumente" heruntergeladen werden.

Bescheinigungen anderer Art, wie zum Beispiel Studienabschlusshilfen, Studienverlaufsbescheinigungen für Studierende mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung oder Wohngeld-Bescheinigungen, müssen individuell bei der Fachstudienberatung beantragt werden. Bitte schicken Sie dazu eine E-Mail an die entsprechende Fachstudienberatung. Geben Sie dabei bitte Ihren Namen, ihre Anschrift, ihre Matrikelnummer, ihren Studiengang und ihre Prüfungsordnung an. Bescheinigungen für externe Stellen in Unternehmen werden nur dann von der Fachstudienberatung oder dem Prüfungsausschuss unterschrieben, wenn sich die benötigten Informationen nicht aus anderen Bescheinigungen oder den Prüfungsordnungen ergeben.

Bescheinigungen zum Pflichtpraktikum im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre erhalten Sie im Praktikantenamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Bescheinigungen zum Pflichtpraktikum in den Bachelorstudiengängen Wirtschaftsingenieurwesen erhalten Sie beim ingenieurwissenschaftlichen Praktikantenamt:

Fakultät für Bauingenieurwesen
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Fakultät für Maschinenwesen
Fachgruppe für Materialwissenschaft und Werkstofftechnik

Bewerbung um einen Studienplatz

Der Bewerbungsprozess für alle Studiengänge der RWTH Aachen wird zentral vom Studierendensekretariat sowie, bei internationalen Bewerberinnen und Bewerbern, vom International Office verwaltet. Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Homepage der RWTH Aachen.

Da die Studiengänge teilweise zugangsbeschränkt sind, müssen Sie zur Aufnahme eines Studiengangs der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften die studiengangspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Zudem sind unsere Studiengänge teilweise auch zulassungsbeschränkt (Numerus Clausus, NC), so dass nicht alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber einen Platz erhalten. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, einer möglichen Zulassungsbeschränkung sowie weitere für die Bewerbung notwendigen Informationen finden Sie in den jeweiligen Studiengangbeschreibung auf der Homepage der RWTH. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen zu den unterschiedlichen Vergabefahren.

Des Weiteren bietet die RWTH Aachen hilfreiche Videotutorials zur Bewerbung und Einschreibung zur Unterstützung an.

Bewerbung um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester

Sie haben vor Ihrem Studium an der RWTH schon einmal studiert und Module sowie Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen?

Dann haben Sie die Möglichkeit sich diese Prüfungsleistungen für Ihren neuen Studiengang an der RWTH anrechnen zu lassen. Diese Anrechnung ist vor der Bewerbung beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen. Parallel zum Antrag an den Prüfungsausschuss erfolgt die Bewerbung beim Studierendensekretariat. Während dieses Bewerbungsprozesses haben Sie dann die Möglichkeit eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester abzugeben. Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist dann zu empfehlen, wenn schon mindestens 30 Creditpoints (ECTS) erfolgreich abgeschlossen wurden. Dabei wird pro abgeschlossenen 30 ECTS ein Semester empfohlen. Das bedeutet, dass bei 30 ECTS die Einstufung in das 2. Fachsemester, bei 60 ECTS die Einstufung in das 3. Fachsemester erfolgt, usw. Diese Einstufung erfolgt unter Vorbehalt und sie erhalten keinen Anspruch darauf, ob die Prüfungsleistungen tatsächlich anerkannt werden. Details zum Prozess der Überprüfung der Unbedenklichkeit, der Anerkennung und der Einstufung finden Sie unter folgendem Link.

Sollten Sie darüber hinaus Informationen zum Bewerbungsprozess benötigen, finden Sie diese auf der Homepage der RWTH Aachen.

Creditpoints (ECTS)

Creditpoints, auch Leistungspunkte oder ECTS (European Credit Transfer System) genannt, messen den Arbeitsaufwand den die Studierenden im Rahmen ihres Studiums an der Universität erbringen. Die Creditpoints werden für erfolgreich absolvierte Module vergeben, wobei ein Creditpoint den Arbeitsaufwand von 25-30 Arbeitsstunden abbilden soll. Welche Leistungen notwendig sind, um die Module Ihres Studiengangs erfolgreich zu absolvieren, können Sie in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs einsehen. In der Prüfungsordnung ist auch vermerkt, wie viele Creditpoints absolviert werden müssen, um Ihren Studiengang erfolgreich abzuschließen. 

Einschreibung

Erst durch eine erfolgte Einschreibung (Immatrikulation) sind Sie Studierende des gewünschten Studiengangs und Mitglied der RWTH Aachen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, die Ihnen zugeteilte RWTH-Mailadresse zu verwenden und in regelmäßigen Abständen abzurufen. Eine Einschreibung setzt immer eine Bewerbung voraus. Dies betrifft sowohl die zulassungsfreien als auch die zulassungsbeschränkten Studiengänge. Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Homepage der RWTH Aachen. Sofern Sie vorher bereits studiert haben, müssen Sie bei der Einschreibung nachweisen, dass keine Einschreibehindernisse vorliegen. Dies erfolgt entweder über eine eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Studierendensekretariat oder per studiengangspezifischem Antrag auf Überprüfung der Unbednklichkeit, Anerkennung und Einstufung über den Prüfungsausschuss. Diesen Antrag finden Sie auf der Seite des Studiengangswechsels unten im Downloadbereich

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung begleitet Sie während Ihres Student-Life-Cycles und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Jeder Studiengang hat eine eigene Fachstudienberatung. Wenn sich Ihre Fragen durch die Informationen auf der Homepage oder der entsprechenden Gesetztestexte (übergeordnete oder studiengangspezifische Prüfungsordnung) nicht klären lassen, nehmen Sie gerne einen der jeweiligen studiengangspezifischen Sprechstundentermine ohne vorherige Terminabsprache in Anspruch. Die Beratung erfolgt telefonisch, in Präsenz oder per E-Mail. Bei der Fachstudienberatung reichen Sie ebenfalls Anträge an den Prüfungsausschuss in elektronischer Form als pdf-Dokument ein. Die Kontaktdaten der jeweiligen studiengangspezifischen Fachstudienberatungen finden Sie auf der Seite der Fachstudienberatungen.

Freiversuchsregelung

Unter Freiversuchsregelungen sind alle dazugehörigen Informationen zu finden.

Kontoauszug

Synonym für die Bescheinigung des Notenausdrucks aus RWTHonline.

Krankheit

Wenn Sie aufgrund einer plötzlich auftretenden aber nur vorübergehenden Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen können, haben Sie gemäß §15 ÜPO die Möglichkeit eines Prüfungsrücktrittes aufgrund krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Atteste.

Sollten Sie an einer länger andauernden oder ständigen Behinderung oder chronischen Krankheit leiden, haben Sie die Möglichkeit, einen Nachteil geltend zu machen und einen Ausgleich zu beantragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Nachteilsausgleich.

Master-Vorzugsmodul

Details hierzu finden Sie auf der Seite der Master-Vorzugsmodule.

Mitwirkungspflicht

Gemäß §13 Abs. 3 der Einschreibungsordnung haben Studierende Mitwirkungspflichten. Diese Mitwirkungspflicht schließt folgende Aspekte ein:

  • die innerhalb der Hochschule eingesetzten automatisierten Geschäftsprozesse
  • entsprechende Verfahren, vor allem Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldung
  • Regelmäßige Information über Abläufe, Prozesse und vor allem Fristen

Deswegen ist es auch erforderlich, dass die Ihnen bei der Einschreibung zugeteilte RWTH-Mailadresse eingerichtet und regelmäßig abgerufen wird. Über diesen Kommunikationsweg werden Sie häufig über wichtige Aspekte bezüglich Ihres Studiums durch zentrale Stellen informiert. Die interne Kommunikation der RWTH erfolgt ebenfalls über diese Mailadresse, wie zum Beispiel Anfragen an die Fachstudienberatung. Hierzu kann auch eine Weiterleitung auf eine externe, privat genutzte E-Mailadresse möglich sein.

Module

Unter Modulen werden grundsätzlich alle Aspekte zu einem bestimmten Kurs verstanden: Vorlesungen, Übungen, Tutorien, Prüfungen, etc. Nur durch erfolgreiches Abschließen eines Moduls, durch Bestehen der entsprechenden Modulprüfung/en, können die für den Studienabschluss erforderlichen ECTS erzielt werden. Alle zu einem Modul gehörenden Prüfungen müssen erfolgreich abgeschlossen werden, um das gesamte Modul zu bestehen.

Module sind zu differenzieren nach der Art der Module und nach ihrem temporären Angebot.

Art der Module/Didaktisches Konzept

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gibt es aber zusätzlich spezielle Module, sogenannte Module mit didaktischer Sonderform. Hierzu zählen seminarähnliche Module, Planspiele, Projektmodule etc. Diese haben meist veranstaltungsbegleitende Prüfungen.

Besondere Module im Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre sind Wirtschaft Aktuell II (PO 2019), Wirtschaftswissenschaftliches Pflichtseminar sowie die Basiskompetenzen.

Detailinformationen finden Sie auf der Seite der Module.

Temporäres Angebot

Hierzu zählen sogenannte Aktuelle Themen, die kurzfristig und nciht dauerhaft angeboten weden. Weiterführende Informationen finden Sie bitte unter [LINK MODULE]

 

Module außerhalb des originären Curriulums

Hierzu zählen die Master-Vorzugsmodule, welche unter Umständen zum Ende des Bachelorstudiums absolviert werden können sowie die Auflagenmodule im Master. Über das Curriulum hinausgehende Wahlpflichtmodule können u.U. als Zusatzmodule deklariert werden.

Nachteilsausgleich

Die Hochschule trägt dafür Sorge, dass behinderte und chronisch kranke Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden. Auch die Prüfungsordnungen berücksichtigen die besonderen Belange dieser Studierender und regeln den sogenannten Nachteilsausgleich.

Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung haben die Möglichkeit, einen Nachteil geltend zu machen und einen Ausgleich dafür zu beantragen.

Detailinformationen finden Sie auf der Homepage der RWTH unter Prüfungsanpassung für behinderte & chronisch kranke Studierende.

Bitte beachten Sie, dass ein Nachteilsausgleich spätestens zu Beginn eines Semesters an den entsprechenden Prüfungsausschuss gestellt werden muss. Dieser bedarf einerseits einiger Bearbeitungszeit. Erst muss geprüft werden, ob im Hinblick auf die zu absolvierenden Prüfungen ein Nachteil vorliegt. In diesem Fall wird die beste Möglichkeit für einen Ausgleich ohne Bevorteilung ausgewählt. Da sowohl einerseits der Antrag als auch die entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen dem Prüfungsausschuss zur Bescheidung vorgelegt werden und andererseits der betroffene Lehrstuhl oder die betroffenen Lehrstühle frühzeitig bezüglich der abweichenden Prüfungsdurchführung informiert werden müssen, ist der Antrag auf Nachteilsausgleich direkt zu Beginn des Semesters an den Prüfungsausschuss zu stellen.

Hier finden Sie weitere Informationen wie zum Beispiel die Kontaktdaten der Vertretung Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der RWTH Aachen (VORSCHUB) oder eine Handreichung der RWTH zum Thema Nachteilsausgleich.

Notenspiegel

Der Notenspiegel beinhaltet alle ihre Prüfungsaktivitäten. Folgende Notenspiegel werden unterschieden:

  • Der bereinigte Notenspiegel: enthält nur bestandene Prüfungsleistungen; dieser kann in RWTHonline selber ausgedruckt werden.
  • Der unbereinigte Notenspiegel: enthält auch die nicht bestandenen Prüfungsleistungen und ist ausschließlich im ZPA erhältlich.

Zu besonderen Zwecken ist zusätzlich eine unterschriebene Version beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) erhältlich.

Notenstreichung

Detaillierte Informationen zur Notenstreichung erhalten Sie hier.

Praktikum

Sofern ein Praktikum im Rahmen des Studiums verpflichtend ist, ist dies in der Prüfungsordnung entsprechend verankert. In den Bachelorstudiengängen Wirtschaftsingenieurwesen sind Praktika verpflichtend und im Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre optional vorgesehen. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Praktikumsrichtlinien im Anhang der Prüfungsordnung

Das Praktikum muss eigeninitiativ gesucht werden. Der anschließend zu erstellende Praktikumsbericht muss beim Praktikumsbeauftragten der Fakultät eingereicht werden, damit das Praktikum anerkannt und die entsprechende ECTS-Anzahl im Curriculum eingetragen werden kann. 

Praktikumsbeauftragte/r

Prüfungsauschuss

Informationen sowie die Ansprechpartner*innen der Prüfungsausschüsse finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen eines Studiengangs fest und regelt alle Anforderungen die einzuhalten sind. Eine Prüfungsordnung ist immer studiengangspezifisch und beinhaltet Informationen zu den allgemeinen Bedingungen, Prüfungsleistungen sowie Abschlussprüfungen. Weitere detailierte Informationen erhalten Sie auf der Seite der Prüfungsordnungen für die Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Urlaubssemester

Das Urlaubssemester an der RWTH Aachen dient dazu, Studierenden eine vorübergehende Unterbrechung ihres Studiums zu ermöglichen, ohne dass sie ihr Studium komplett abbrechen müssen. Während des Urlaubssemesters bleiben die Studierenden offiziell immatrikuliert, haben jedoch keine Verpflichtung, Lehrveranstaltungen zu besuchen oder Prüfungen abzulegen. Für weitere Informationen und um zu erfahren, wann eine Beurlaubung möglich ist, nutzen Sie bitte die Website des Studierendensekretariats der RWTH Aachen.

Widerspruch

Informationen finden Sie auf der Seite der Prüfungsausschüsse.