Informationen für Studierende

 

Einreichung und Anerkennung

 

Bitte beachten Sie, dass der Praktikumsbetrieb vor der IHK oder einer vergleichbaren Institution als ausbildungsberechtigt anerkannt sein muss. Zur Einreichung eines Praktikumsberichts gilt eine
Frist von sechs Monaten ab Praktikumsende. Eine Zustellung ist digital per E-Mail möglich.

Nicht anerkannt werden Praktika in Hochschuleinrichtungen, An-Instituten, Hilfskraft- oder Teilzeitbeschäftigungen. Ebenso können Praktika in eigenen oder Familienbetrieben nicht berücksichtigt werden.

Eine Auswahl an möglichen Praktikumsplätzen finden Sie hier. Wir empfehlen jedoch auch außerhalb der Praktikumsbörse Ausschau nach interessanten Plätzen zu halten.

 

Bescheinigungen über ein Pflichtpraktikum

 

Häufig benötigen Firmen einen Nachweis, dass das angestrebte Praktikum ein curricularer Bestandteil des Studiums ist. Diese Bescheinigung stellen wir Studierenden der Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) auf Antrag aus. Bitte senden Sie uns im Bedarfsfall eine E-Mail inklusive folgender Informationen:

  • Studiengang
  • Matrikelnummer
  • Geburtsdatum
  • Unternehmen
  • Praktikumszeitraum (Beginn- und Enddatum)
  • Bereits anerkannte Pflichtpraktikumszeit (Wochen)

Die Bescheinigung schicken wir Ihnen im PDF-Format per E-Mail zu.

Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens bitten wir, sich an die Praktikumsbeauftragten der jeweiligen ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung zu wenden.

 

Typische Unternehmensbereiche

 

Das Ableisten des betriebswirtschaftlichen Praktikums ist in vielen Bereichen möglich. Ihren Interessen und Neigungen entsprechend können Sie u.a. zwischen folgenden typischen Einsatzgebieten wählen:

1. Controlling

2. Einkauf und Beschaffung

3. Marketing

4. Personalwirtschaft

5. Rechnungs- und Finanzwesen

6. Revision

In folgenden Bereichen ist zudem eine Anerkennung möglich, wenn hierbei ein besonderer Fokus auf die betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Praktikums gelegt wird:

1. Materialwirtschaft und Logistik

  • nicht anerkennungsfähig sind technische Aufgaben (wie z.B. Analyse von Montageprozessen oder Fabriklayoutplanung (i.d.R. CAD-basiert))
  • anerkennungsfähig sind Aufgabenbereiche wie Materialwirtschaft, Versand, Lagerhaltung und Lagerverwaltung

2. Produktionsplanung und -steuerung

  • nicht anerkennungsfähig sind technische Aufgaben (wie Eingriffe in Produktions- und Montageprozesse, inklusive des Bereichs Arbeitsvorbereitung, der für Wirtschaftsingenieure der Fachrichtung Maschinenbau als FP7 angerechnet werden kann)
  • anerkennungsfähig sind Aufgabenfelder wie Produktprogrammplanung, Reihenfolgeplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Auftragssteuerung und -überwachung, Disposition und Materialbedarfsplanung und Produktionscontrolling.

3. Vertrieb

  • anerkennungsfähig ist der kaufmännische Vertrieb. Der technische Vertrieb ist auch anerkennungsfähig, wenn er kaufmännischer Natur ist. Wenn er hingegen technischer Natur ist, z.B. im Rahmen des Projektmanagements (es somit inhaltlich auch um die technischen Aspekte des Produkts geht), ist er nicht anerkennungsfähig.

4. Projektmanagement

  • nicht anerkannt werden Aufgaben aus dem Projektmanagement technischer Projekte, besonders wenn die Inhalte entwicklungs- und konstruktionsnah sind, oder den Aufgaben des Tagesgeschäfts der jeweiligen technischen Abteilung, oder dem Bereich der technischen Klärung zuordenbar sind.
  • nicht anerkennungsfähig ist das allgemeine Projektmanagement, das ausschließlich aus Unterstützungstätigkeiten, wie dem Vorbereiten von Meetings oder der Erstellung von Protokollen, besteht.
  • anerkennungsfähig sind Projekte, die aus betriebswirtschaftlich relevanten Tätigkeiten bestehen. Ein Beispiel dafür wäre ein betriebswirtschaftlich ausgerichtetes Strategieprojekt.
  • anerkennungsfähig ist die Unterstützung der administrativen Leitung von Projekten, sofern ein betriebswirtschaftlicher Kontext des Projekts vorliegt. Die Aufgaben müssen hier beispielsweise im Bereich Controlling von Projekten liegen.
  • da die Anerkennung in diesem Bereich besonders kritisch ist, sprechen Sie Praktika im Projektmanagement in jedem Fall mit uns ab.

Hinweis: Die Durchführung administrativer Tätigkeiten, wie das Vorbereiten von Meetings, Jour Fixes und Abteilungsrunden, sowie das Schreiben von Protokollen und die Abstimmung von Terminen, kann nicht als eigenständiger betriebswirtschaftlicher Bereich anerkannt werden. Eine Anerkennung ist hierbei nicht möglich, da konkrete inhaltliche Arbeit Voraussetzung für eine Anerkennung ist.

Die genannte Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie die Anerkennungsfähigkeit eines nicht genannten Bereichs prüfen möchten oder unsicher bezüglich Ihrer Tätigkeiten (sowohl für genannte, als auch nicht genannte Bereiche) sind. Damit wir eine Einschätzung vornehmen können, sollten Sie uns eine Beschreibung des Bereichs/der Bereiche und der angestrebten Tätigkeiten so genau wie möglich zukommen lassen. Ideal wäre beispielweise eine Stellenausschreibung (falls vorhanden).

 

Nicht anerkennungsfähige Bereiche

 

Grundsätzlich gilt, dass Ihr Praktikum klar betriebswirtschaftliche bzw. kaufmännische Inhalte aufzeigen muss. Sollten Sie in Bereichen tätig sein, die Schnittstellen zu betriebswirtschaftlichen Bereichen aufweisen, ist das nicht ausreichend. Insbesondere klar technisch ausgerichtete Praktikumsinhalte werden von uns abgelehnt.

Typische nicht anerkennungsfähige Bereiche sind:

  • IT-Projekte und IT-Beratung
  • Produktion und Produktionsoptimierung (insbes. Änderungen des Produktionsprozesses, Produktionsergonomie)
  • Projektmanagement technischer Projekte (z.B. Entwicklungsprojekte)
  • Qualitätsmanagement

Sollten Sie im Hinblick auf die Anerkennung Ihres Praktikums unsicher sein, sprechen Sie uns bitte an.
Beachten Sie, dass die genannte Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.