Mittel zur Qualitätsverbesserung

 

Die nordrhein-westfälischen Hochschulen erhalten seit dem Wintersemester 2011/2012 als Ausgleich für die Abschaffung der Studienbeiträge sogenannte Qualitätsverbesserungsmittel. Analog zu den Studienbeiträgen sollen die vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden. An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften wurde entsprechend der Grundordnung der RWTH Aachen eine Kommission eingerichtet, die die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel koordiniert. Die Kommission für Qualitätsverbesserung setzt sich aus Vertretern der Studierenden, der Professoren sowie aus Vertretern der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter der Fakultät zusammen. Die studentischen Kommissionsmitglieder haben gemäß den gesetzlichen Vorgaben die absolute Mehrheit inne.

Die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel basiert auf einem langfristig angelegten Konzept, das sich eng an der Verwendung der Studienbeiträge orientiert. Eine aktuelle Übersicht über die geplante Mittelverwendung ist auf den Seiten der Hochschulverwaltung abrufbar.