Anmeldung von Zusatzmodulen
1. Prüfungsleistungen aus dem gleichen Studiengang
Prüfungsleistungen, die über die nach dem Studienverlaufsplan des jeweiligen Studiengangs
zu erbringenden Leistungen hinausgehen und von Studierenden erbracht wurden, können im
Nachhinein als Zusatzleistung festgelegt werden. Die Erklärung ist innerhalb einer Woche
nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der letzten Prüfungsleistung des jeweiligen
Studiengangs schriftlich oder elektronisch beim ZPA einzureichen. Unterbleibt eine Erklärung
innerhalb dieser Frist, werden Prüfungleistungen entsprechend der Reihenfolge ihrer Erbringung
als Zusatzleistung festgelegt. Die betreffenden Prüfungsleistungen werden mit ihren
Ergebnissen als Zusatzleistung in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei der Festsetzung
der Gesamtnote nicht mit einbezogen.
2. Prüfungsleistungen außerhalb des Studiengangs
Prüfungsleistungen, die nicht im Studienverlaufsplan des jeweiligen Studiengangs vorgesehen
sind, werden mit ihrem Ergebnis auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten als Zusatzleistung
in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht
mit einbezogen. Der Antrag ist spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses der letzten Prüfungsleistung des jeweiligen Studiengangs schriftlich
oder elektronisch beim ZPA zu stellen.