2. Schritt: Anmeldung zur Prüfung
Siehe hierzu das jeweils semesterspezifische „Handout zur Anmeldung von Prüfungen“, in welchem studiengangspezifisch das Prozedere und die Anmeldefristen aufgelistet werden.
Antrag auf Nachteilsausgleich: Sollten körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, so dass die Prüfung nicht in der Form bzw. dem anberaumten zeitlichen Umfang abgelegt werden kann, kann ein begründeter und mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung versehener Antrag auf Nachteilsausgleich an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies muss aus organisatorischen Gründen spätestens zu Beginn des Semesters erfolgen.
Ansprechpartner:
- bei organisatorischen Problemen (Modulare Anmeldeverfahren): Prüfungsbeauftragte Frau Dr. Silvertant
- bei technischen Problemen: Sachberabeiter/in im ZPA oder IT-Center
- bei prüfungsrechtlichen Problemen (Zulassung, Frist verpasst, etc.): Fachstudienberater
Kontakt
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