6. Schritt: Eventuelle Einsichtnahme
Sollte das erzielte Prüfungsergebnis nicht zur Zufriedenheit des Studierenden oder die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen worden sein, wird die Teilnahme an der Einsicht empfohlen. Diese dient jedoch nicht dazu, um Punkte zu feilschen, sondern um die Bewertung nachvollziehen zu können. Der Ansprechpartner ist in diesem Fall der beteiligte Lehrstuhl.