Wirt.-Ing. FR Elektrische Energietechnik (B.Sc.)

 

Voraussetzungen zur Anerkennung

 

Eine vollständige Übersicht über die Rahmenbedingungen der Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen FR Elektrische Energietechnik findet sich in den Praktikumsrichtlinien (Anlage 3 der Prüfungsordnung). Diese Richtlinien stehen weiter unten zum Download bereit.

Die berufspraktische Tätigkeit für die Fachrichtung Elektrische Energietechnik setzt sich wie folgt zusammen:

Bereich:

Technisches
Vorpraktikum

Praktikum während des Studiums

Summe

Wochen:

0

12

12





Es wird empfohlen den während des Studiums abzuleistenden Teil im wirtschaftswissenschaftlichen und technischen Bereich zu absolvieren. Falls diese Variante gewählt wird, müssen jeweils mindestens vier Wochen im
technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich durchlaufen werden. Es ist ausreichend ein
Praktikum im technischen (zwölf Wochen) oder wirtschaftswissenschaftlichen (zwölf Wochen) Bereich zu absolvieren. Das Praktikantenamt für Wirtschaftswissenschaften prüft keine technischen Berichte, diese müssen an die Kollegen der Fakultät für Elektrische Energietechnik gesendet werden!

Bitte beachten Sie, dass der Praktikumsbetrieb vor der IHK oder Steuerberaterkammer als ausbildungsberechtigt anerkannt sein muss.

Nicht anerkannt werden Praktika in Hochschuleinrichtungen, Aninstituten, Hilfskraft- oder Teilzeitbeschäftigungen, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Ebenso können Praktika in eigenen oder Familienbetrieben nicht berücksichtigt werden.

Eine Auswahl an möglichen Praktikumsplätzen finden Sie hier. Wir empfehlen jedoch auch außerhalb der Praktikumsbörse Ausschau nach interessanten Plätzen zu halten.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten sie, dass alle Fehlzeiten, die sie während des zur Anerkennung vorgesehenen Praktikumszeitraums ansammeln, nachgeholt werden müssen. Lediglich gesetzliche Feiertage müssen nicht nachgeleistet werden.

Nach der Anerkennung des betriebswirtschaftlichen Teils Ihres Praktikums wird Ihr Bericht mit einem Anerkennungsvermerk vom Praktikantenamt der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät intern an das Praktikantenamt der Fakultät für Elektrotechnik (Frau Begnis) weitergeleitet, wo die Gesamtanerkennung Ihrer Praktikumsauflagen attestiert wird.

 

Einzureichende Unterlagen

 

Die Einreichung der Unterlagen muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Praktikums erfolgen. Für eine zügige Bearbeitung müssen Sie folgende Unterlagen abgeben:

  1. Antrag auf Anerkennung (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)
    Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen unseren Antrag auf Anerkennung bei.
    Für die Anerkennung eines Praktikums und einer Berufsausbildung finden Sie je einen passenden Antrag am Ende der Seite.
  2. Praktikumsbescheinigung / -zeugnis
    Bitte legen Sie uns das Dokument als gescannte PDF des Originaldokuments als Anhang Ihres digital eingereichten Berichts vor.
    In jedem Fall müssen wir folgende Informationen in dem Dokument ablesen können:
    • Ausbildungsdauer in den einzelnen Abteilungen / Aufgaben
    • Anzahl Fehltage (Urlaub, Freistellung, Krankheit, etc.) Anmerkung: Die Auflistung der Tagesberichte ist hierfür nicht ausreichen!!!
    • Unterschrift der Betreuungsperson + Firmenstempel
  3. Praktikumsbericht
    Bitte die Kenntnisnahme des Berichts durch das Unternehmen auf der letzten Seite mittels Unterschrift und Stempel bestätigen lassen.
 

Form und Inhalt des Praktikumsberichts

 

Der inhaltliche Schwerpunkt des Berichts liegt klar auf der Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten. Eine knappe Vorstellung des Ausbildungsbetriebs darf jedoch nicht fehlen. Insgesamt erwarten wir mindestens 2,5 Seiten Fließtext sowie eine Tabelle mit stichpunktartigen Tagesberichten. Wenn das betriebswirtschaftliche Praktikum in mehreren Bereichen absolviert wurde, dann muss eine klare Gliederung nach den Unternehmensbereichen vorliegen. Beachten Sie bitte, dass Grafiken keinen Text ersetzen und Anhänge, Deckblätter oder Inhaltsverzeichnisse nicht in die Seitenzählung eingehen.

Darüber hinaus ist mindestens folgender allgemeiner Aufbau des Berichts einzuhalten:

  • Deckblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ggf. Sperrvermerk
  • Text
  • Tabelle mit Tagesberichten
  • Anhang
  • Kenntnisnahme des Unternehmens (Stempel, Datum, Unterschrift)

HINWEIS: Bitte nehmen sie zur Kenntnis, dass die Tabelle mit Tagesberichten je Tag mit detaillierten Stichworten ausgeführt werden soll. Ihre einzelnen Tätigkeiten müssen für jeden Tag erkennbar sein. Berichte mit einfachen "Copy-Paste-Tabellen" werden abgelehnt.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen digital als ein zusammenhängendes PDF-File per Mail an praktikum@wiwi.rwth-aachen.de ein und beachten Sie folgende Formatvorgaben:

Schriftart: Times New Roman
Schriftgröße: 12
Zeilenabstand: 1,5
Seitenränder: links, rechts, oben und unten jeweils 2,5 cm




 

Anerkennung einer Berufsausbildung

 

Nach Prüfung kann im Einzelfall eine einschlägige Berufsausbildung anerkannt werden. Bei Fragen zur Anerkennungsfähigkeit Ihrer Berufsausbildung, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Ansonsten gelten grundsätzlich dieselben Verfahrensweisen wie für die Anerkennung eines betriebswirtschaftlichen Praktikums. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie einen den Anforderungen an den Praktikumsbericht entsprechenden Bericht neu anfertigen müssen. Der Antrag auf Anerkennung der Ausbildung sowie das entsprechende Abschlusszeugnis sind ebenfalls vorzulegen.