Es sind unterschiedliche Praktikumsbüros für wirtschaftswissenschaftliche und technische Praktika zuständig.
Für die Einreichung der Praktikumsberichtsunterlagen und Fragen wenden Sie sich für
1. technische Praktika an: praktikantenamt@fb4.rwth-aachen.de
2. wirtschaftswissenschaftliche Praktika an: praktikum@wiwi.rwth-aachen.de
Der BWL-Bericht muss digital in einer zusammengeführten PDF-Datei an praktikum@wiwi.rwth-aachen.de gesendet werden. Dabei muss dieser folgendes umfassen:
1. Antrag aus dem virtuellen Praktikantenamt FB4
2. Praktikumsbescheinigung des Unternehmens
3. Fehltage und Bereiche, vom Unternehmen bestätigt
4. Kenntnisnahme des Unternehmens auf letzter Berichtsseite
Wirt.-Ing. FR Maschinenbau (B.Sc.)
Voraussetzungen zur Anerkennung
Eine vollständige Übersicht über die Rahmenbedingungen der Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen FR Maschinenbau findet sich in den Praktikumsrichtlinien (Anlage 3 der Prüfungsordnung). Diese Richtlinien stehen weiter unten zum Download bereit.
Die berufspraktische Tätigkeit für die Fachrichtung Maschinenbau setzt sich wie folgt zusammen:
Bereich: |
Technisches |
Praktikum während des Studiums |
Summe |
Wochen: |
6 |
14 |
20 |
Das studienbegleitende Praktikum kann sich aus einem technischen und einem betriebswirtschaftlichen Teil zusammensetzen. Dabei gibt es für den technischen Teil eine erforderliche Mindestdauer von 6 Wochen, welche durch das Vorpraktikum in jedem Fall abgedeckt wird. Die restlichen 14 Wochen während des Studiums können zwischen technischen und betriebswirtschaftlichen Praktikumsinhalten aufgeteilt werden. Wird ein betriebswirtschaftlicher Anteil angestrebt, müssen mindestens 2 Unternehmensbereiche für je mindestens 2 Wochen durchlaufen werden. Beachten sie bitte außerdem, dass der Praktikumsbetrieb vor der IHK oder Steuerberaterkammer als ausbildungsberechtigt anerkannt sein muss. Weitere Informationen finden Sie in den Praktikumsrichtlinien Ihres Studienganges, welche unten auf dieser Seite zum download bereitstehen.
Nicht anerkannt werden Praktika in Hochschuleinrichtungen, An-Instituten, Hilfskraft- oder Teilzeitbeschäftigungen, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Ebenso können Praktika in eigenen oder Familienbetrieben nicht berücksichtigt werden.
Eine Auswahl an möglichen Praktikumsplätzen finden Sie hier. Wir empfehlen jedoch auch außerhalb der Praktikumsbörse Ausschau nach interessanten Plätzen zu halten.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten sie, dass alle Fehlzeiten, die sie während des zur Anerkennung vorgesehenen Praktikumszeitraums ansammeln, nachgeholt werden müssen. Lediglich gesetzliche Feiertage müssen nicht nachgeleistet werden.
Nach der Anerkennung des betriebswirtschaftlichen Teils Ihres Praktikums wird Ihr Bericht mit einem Anerkennungsvermerk vom Praktikantenamt der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät intern an das Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenwesen (Herr Köpke) weitergeleitet, wo die Gesamtanerkennung Ihrer Praktikumsauflagen attestiert wird.
Bitte beachten Sie den gelben Kasten oben zur Verfahrensweise bei der Praktikumsanerkennung.
Einzureichende Unterlagen
Die Einreichung der Unterlagen muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Praktikums erfolgen. Sie müssen folgende Unterlagen abgeben:
- Antrag aus dem virtuellen Praktikantenamt (Fakultät für Maschinenwesen)
- Praktikumsbescheinigung / -zeugnis
In jedem Fall müssen wir folgende Informationen in dem (digitalen) Dokument ablesen können:
- Ausbildungsdauer in den einzelnen Abteilungen / Aufgaben
- Unterschrift der Betreuungsperson + Firmenstempel
- Fehltage (Urlaub, Freistellung, Krankheit, etc.), die vom Unternehmen bestätigt sind. Gerne kann diese Angabe direkt in die Praktikumsbescheinigung (bzw. das Praktikumszeugnis) integriert werden.
- Praktikumsbericht
Bitte die Kenntnisnahme des Berichts durch das Unternehmen auf der letzten Seite mittels Unterschrift und Stempel bestätigen lassen.
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Technischer Bericht samt relevanter Unterlagen postalisch oder per Einwurf an das Praktikantenamt für Maschinenwesen (Link unten auf der Seite) zu Händen von Herrn Köpke.
Stefan Köpke
Fakultät für Maschinenwesen
Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenwesen
Eilfschornsteinstraße 18
Raum E01
52062 Aachen
Form und Inhalt des Praktikumsberichts
Der inhaltliche Schwerpunkt des Berichts liegt klar auf der Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten. Eine kurze Vorstellung des Ausbildungsbetriebs darf jedoch nicht fehlen. Der Umfang der Praktikumsberichte soll pro Woche mindestens eine DIN A4-Seite reinen Text betragen. Abbildungen, Grafiken, Skizzen und Bilder dürfen eingefügt werden, zählen aber ebenso wie die Vorstellung des Ausbildungsbetriebs nicht zu dem geforderten Textanteil hinzu. Zudem sind Arbeitsblätter und Kopien (z. B. von Richtlinien, Literatur etc.) kein Ersatz für selbst anzufertigende Berichte.
Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Bericht nicht in Form von Wochenberichten verfassen. Wir erwarten von Ihnen eine Gliederung nach Einsatzgebieten und Aufgabenbereichen.
Darüber hinaus ist mindestens folgender allgemeiner Aufbau des Berichts einzuhalten:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Ggf. Sperrvermerk
- Text
- Anhang
- Kenntnisnahme des Unternehmens (Stempel, Datum, Unterschrift)
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen digital als ein zusammenhängendes PDF-File per Mail an praktikum@wiwi.rwth-aachen.de ein und beachten Sie folgende Formatvorgaben:
Schriftart: | Times New Roman |
Schriftgröße: | 12 |
Zeilenabstand: | 1,5 |
Seitenränder: | links, rechts, oben und unten jeweils 2,5 cm |
Anerkennung einer Berufsausbildung
Nach Prüfung kann im Einzelfall eine einschlägige Berufsausbildung anerkannt werden. Bei Fragen zur Anerkennungsfähigkeit Ihrer Berufsausbildung, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Ansonsten gelten grundsätzlich dieselben Verfahrensweisen wie für die Anerkennung eines betriebswirtschaftlichen Praktikums. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie einen den Anforderungen an den Praktikumsbericht entsprechenden Bericht neu anfertigen müssen. Der Antrag auf Anerkennung der Ausbildung sowie das entsprechende Abschlusszeugnis sind ebenfalls vorzulegen.