BItte berücksichtigen Sie folgende Änderungen zum Anmeldeprozess zum WS 22/23:
Aufgrund der Einführung des 9-Euro-Tickets und einer damit einhergehenden späteren Umstellung von RWTHonline auf das WS 22/23 ist derzeit eine systemseitige Anmeldung für das kommende WS leider noch nicht möglich.
Deswegen wird der Anmeldeprozess per Formblatt abgewickelt. Dieses finden Sie bitte untenstehend.
BItte lassen Sie mir das entsprechende Formblatt korrekt ausgefüllt und unterzeichnet bis
spätestens Freitag, den 24.06.2022; 23:59 Uhr
per Mail an wiwi-pa@wiwi.rwth-aachen.de zukommen.
Pflichtseminar
Inhalt
- Kurzbeschreibung Prozess Seminaranmeldung
- Detaillierte Prozessbeschreibung Seminaranmeldung
- Semesterspezifisches Seminarangebot
- Täuschung bei Seminaren
Prozess und Themen zur Anmeldung zum Wiwi Pflichtseminar
Allgemeine Informationen zum Anmeldeprozess und Zulassungsvoraussetzungen
Laut Regelstudienplan soll im 4. Fachsemester ein wirtschaftswissenschaftliches Pflichtseminar absolviert werden. Bitte beachten Sie, dass dieses aufgrund des Veranstaltungskonzeptes mit ANWESENHEITSPFLICHT behaftet ist. Somit ist im Hinblick auf ein Auslands- oder Praktikumssemester dieses Pflichtseminar ebenfalls frühzeitig einzuplanen. Es gibt Seminare analog zu Vorlesungen (gleichverteilt über die gesamte Vorlesungszeit) oder auch als Blockseminare (diese finden dann teilweise außerhalb der RWTH statt). Da die Seminarthemen und auch die Organisation semesterspezifisch variieren, finden Sie die entsprechenden Informationen erst jeweils kurz vor Ende des vorhergehenden Semesters.
Die Anmeldung zum Pflichtseminar findet in der Regel in den letzten Vorlesungswochen des vorhergehenden Semesters statt.
Da bei der Anmeldung die Seminare priorisiert werden können und die Seminarthemen jedes Semester neu ausgewiesen werden, werden die seminarspezifischen Informationen ca. eine Woche vor Beginn der Anmeldezeit auf der Homepage des Studienmanagement zusammengestellt.
Eine Zulassung zum Seminar kann erfolgen, wenn zum Anmeldezeitpunkt mind. 57 ECTS (PO 2019) bzw. 55 CP (PO 21) aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden.
Sollten diese 57 bzw. 55 ECTS aus dem Pflichtbereich nicht erreicht, aber zum Zeitpunkt der Anmeldung mind. 45 ECTS nachgewiesen werden können, kann eine Anmeldung unter dem Vorbehalt erfolgen, dass bis zum Beginn des Seminars die erforderliche ECTS-Anzahl nachgewiesen werden kann. Diesbezüglich ist zusätzlich zur systemseitigen Anmeldung das Formblatt zur Anmeldung unter Vorbehalt während der Anmeldezeit beim Prüfungsausschuss einzureichen.
Bitte beachten Sie die geänderten Rücktrittsfristen: Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis 14 Tage vor der ersten relevanten Seminarleistung über die Prüfungsveranstaltung über RWTHonline möglich. Nach Einreichen eines Rücktritts kann das Modul im aktuellen Semester nicht mehr abgeschlossen werden! Bei technischen Problemen können Sie zur Wahrung der Abmeldefrist auch das Rücktrittsformular für Module mit didaktischer Sonderform nutzen. Sie finden dieses in unserem Formular-Bereich!
Bitte unbedingt die Anmeldefrist beachten, da ein Antrag auf nachträgliche Anmeldung nur unter Angabe triftiger Gründe genehmigt werden kann.
Zweistufiger Anmeldeprozess
Um die Nachfrage und das Veranstaltungsangebot besser abstimmen zu können, ist der regulären Veranstaltungsanmeldung ein modulares Anmeldeverfahren zur Ermittlung der potenziellen Teilnehmerzahl vorgeschaltet. Sollte die Nachfrage dennoch größer sein als das Angebot, sind bei der Platzvergabe sowohl die Teilnahme am 1. Schritt (Abfrage der Kapazitätsplanung) als auch die bereits im Bachelorstudium BWL erzielte ECTS-Anzahl ausschlaggebend (Anmeldung via RWTHonline Schritt 1).
Schritt 1: Abfrage zur Kapazitätsplanung über RWTHonline
Die Teilnahme an der Abfrage ist nicht verpflichtend aber aus organisatorischen Gründen ausdrücklich erwünscht.
Studierende die an der Kapazitätsabfrage teilnehmen (Anmeldung zu Schritt 1), werden bei der späteren verbindlichen Anmeldung mit Präferenzabgabe vor den Studierenden bevorzugt zugeteilt, die im Vorfeld keinen Teilnahmewunsch geäußert haben.
Die Abfrage für eine geplante Teilnahme im Wintersemester erfolgt im vorausgehenden Sommersemester und umgegehrt.
Schritt 2: Verbindliche Veranstaltungsanmeldung mit Präferenzabgabe über ein zentrales Anmeldeverfahren in RWTHonline
Hier haben Sie die Möglichkeit, Präferenzen für die angebotenen Seminare anzugeben. Die angemeldeten Studierenden werden unter Berücksichtigung ihrer Präferenzen auf die Seminare verteilt.
Sie müssen i.d.R. zu allen Veranstaltungen (alternativen Gruppen) Präferenzen abgeben, es sei denn, die Anzahl der min. abzugebenden Präferenzen wurde in der Konfiguration für dieses Verfahren abweichend eingestellt (z.B. bei vier Gruppen: es müssen mindestens drei von vier Gruppen gewählt werden). Sollte aufgrund eines Nachfrageüberhangs für eine Veranstaltung eine Umverteilung notwendig sein, entscheidet das Los.
Bitte beachten Sie auch die Step-by-Step-Anleitung zum Anmeldeprozess via RWTHonline da diese zusätzliche wichtige Informationen zur Durchführung der Anmeldung enthält (u.a. unterscheidet sich die Auswahl des Semesters zwischen Anmeldeschritt 1 und 2, um zum Anmeldeverfahren zu gelangen).
Mit der Zuteilung zur Veranstaltung erfolgt ab dem WS 19/20 für das WiWi-Pflichtseminar eine zentrale Umsetzung der Prüfungsanmeldung durch das WiWi-Prüfungsmanagement! Eine separate Prüfungsanmeldung Ihrerseits ist nicht mehr erforderlich.
Ansprechpartnerin bei Rückfragen zur Anmeldung:
Sandra Silvertant (pruefungen@wiwi.rwth-aachen.de)
Ansprechpartnerin bei Rückfragen zur Zulassungsprüfung und Antragstellung:
Janny Franken-Vogts (wiwi-pa@wiwi.rwth-aachen.de)
Semesterspezifische Informationen (Anmeldefristen sowie Seminaraushänge) finden Sie bitte zum gegebenen Zeitpunkt untenstehend.
Seminarangebot im SS 2023
Prof. Dr. Baller | Current topics of labor market economics |
Prof. Dr. Peis | Highlights in Optimization |
Dr. Ketteniß | Empirisches Nachhaltigkeitscontrolling |
Prof. Dr. Grund | Ausgewählte Themen der Personalökonomik |
Prof. Dr. Spantig | Unethical Behavior |
Prof. Dr. Madlener | Behavioral Energy and Environmental Economics |
Täuschung bei Seminaren
Täuschungen bei Seminar- oder Diplomarbeiten
Bei Seminar- und Diplomarbeiten sind auch an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der RWTH Aachen in letzter Zeit wiederholt Verstöße gegen die Pflicht zur Kennzeichnung fremden Gedankenguts festgestellt worden. Dies betrifft insbesondere über das Internet verbreitete Texte.
In diesem Zusammenhang mache ich auf das Folgende aufmerksam:
Vorgang
Wörtlich oder sinngemäß übernommene Texte (Sätze, Satzteile, einzelne Wörter) sind generell als solche kenntlich zu machen. Dies gilt auch für Texte, die über das Internet verbreitet werden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist eine Täuschung.
Bewertung
Wenn der Prüfer eine Täuschung festgestellt hat, gilt die Prüfungsleistung als mit 5,0 bewertet. Eine Nachbesserungsmöglichkeit besteht dann bei schriftlichen Hausarbeiten im Rahmen eines Seminars nicht.
Rechtsgrundlage: „Versucht die Kandidatin bzw. der Kandidat, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung ... zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit “nicht ausreichend“ (5,0) bewertet“. (§ 8 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1)
Konsequenzen im Wiederholungsfall
Täuschungen der beschriebenen Art werden dem Prüfungsausschuss gemeldet. Im Wiederholungsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über einen möglichen Ausschluss von weiteren Prüfungen.
Rechtsgrundlage: „In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss die Kandidatin bzw. den Kandidaten von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.“ (§ 8 Abs. 5 Satz 4)
gez. Wrede
30.01.03